Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Hallo,
welchen Anspruch habe ich auf Krankengeld bei der Erkrankung meines Kindes?
Wie lange darf ich daheim bleiben um mein behindertes Kind zu pflegen?

Antworten

  • Im Sozialgesetzbuch (SBG) ist dies im Paragraph 45 festgehalten.

    Auszug aus dem SGB 5 § 45:
    1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. 2§ 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.
    (2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. 2Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
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