Welche Ansprüche soll ein Bodenbelag für Menschen mit Behinderung gerecht werden?

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  • Wichtig bei den Bodenbelägen ist, das er nicht nur für Rollstuhlbenutzer gut zu befahren, sondern auch für Sehbehinderte und Blinde gut zu erkennen ist. Ebenso muss er bei Nässe rutschfest sein, damit Menschen mit Gehbehinderung - insbesondere mit Krücken - sich sicher darauf bewegen können.

    Bodenbeläge innerhalb von Gebäuden müssen rutschhemmend, reflexionsarm, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein; sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.

    Als Bodenbeläge kommen hier in Betracht: Kunststein- und Natursteinplatten, Holz (Parkett, Dielen, Pflaster), Linoleum, Teppich, vollflächig mit antistatischem Kleber verklebt.

    Dies ist nur ein Auszug aus unserem umgangreichen Artikel zum Thema Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich, den ganzen Arikel finden Sie unter: http://www.myhandicap.de/bodenbelaege.html
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