Welche Rechte habe ich mit dem Sonderparkausweis?
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Neben dem Recht, diese Sonderparkplätze zu nutzen, ist es den Besitzern des blauen Ausweises auch gestattet, ihr Fahrzeug bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot abzustellen. Ebenso auf Parkplätzen für Anwohner.
Maßgeblich hierfür ist die korrekte Nutzung einer Parkscheibe. Außerdem darf die Parkzeit auf Stellplätzen, auf denen normalerweise lediglich eine bestimmte Parkdauer gestattet ist, überschritten werden. Die maximale Abstellzeit beträgt jedoch 24 Stunden. Auch muss beim Abstellen des Autos immer darauf geachtet werden, dass der durchgehende Verkehr nicht durch das eigene Fahrzeug behindert wird.
Während der angegebenen Ladezeiten zum Be- und Entladen darf man außerdem in Fußgängerzonen parken.
An Parkscheinautomaten und Parkuhren, nicht aber in Parkhäusern, entfällt die zu zahlende Gebühr. Auch können die maximal erlaubten Parkzeiten bedenkenlos ignoriert werden.
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