Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

Ja, für Abwesenheit auf Grund von Urlaub oder Erkrankung greift die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege unterstützend ein.Genaue Informationen bietet folgender Paragraph, den sie googeln können:

sgbXI§42 (Sozialgesetzbuch)

Antworten

  • Ich pflege schon längere Zeit meine Mutter. Nun möchte ich für ca. 4 Wochen in Urlaub fahren und muss meine Mutter in dieser Zeit stationär in einem Pflegeheim unterbringen. Kann ich diesbezüglich finanziell unterstützt werden?
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