Inkraftreten der Pflegeversicherung

Wenn eine Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate dauert, können anfallende Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Allerdings werden meistens nicht alle Kosten von der Pflegeversicherung übernommen.Oftmals müssen bestimmte Kosten selbst finanziert werden oder man muss zusätzlich Sozialhilfe in anspruch nehmen.

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