Rollstuhl gestohlen - Wer muss zahlen?

Hallo,
meiner Nachbarin wurde ihr Elektro-Rollstuhl vor dem Haus gestohlen.
Ihre Krankenkasse weigert sich einen neuen Rollstuhl zu finanzieren, sie sagt, dass hierfür die Haftpflichtversicherung aufkommen muss. Meine Nachbarin ist aber nicht haftpflichtversichert. Sie ist berufsunfähig und zu 100 % Schwerbehindert mit Pflegestufe 2.
Daher ist sie auch auf den Elektro-Rollstuhl angewiesen.
Gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse hat sie bereits Widerspruch eingelegt.

Wie kann man jetzt weiter vorgehen?

Antworten

  • Es war schon mal der richtige Schritt gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen.

    Jetzt müssen Sie diesen Vorgang erst einmal abwarten.
    Gerne können Sie sich bei uns wieder melden, wenn der Rollstuhl wieder abgelehnt wurden ist. Wir werden dann unsere Fachexperten für Recht hinzuziehen und um Hilfe bitten.
Diese Diskussion wurde geschlossen.