Behinderungsgrad falsch zusammengerechnet

Meine Frau hat sehr viele Behinderungen, Hinterwandinfarkt, daduch Herzinfussienz was im Ausweiß immer Ignoriert wird, Epilepsie Myasthenie Gravis Spondylarthrose Arthrose der Fuß gelenke Brustwirbelsäulenerkrankung Kniearthrose durch vielem fallen
Schilddrüsenerkrankung Magen Darmerkrankungen durch ständigen geschwüren. 4 Hörstürze mal die auch nicht beachtet werden.

In diesem Jahr hatte sie sich wieder einmal einen Fußgebrochen durch Epilepsie und sich die Hornhaut am Auge verletzt. Sie hat sich alle Unterlagen zuschicken lassen alles zusammen waren 200% die auf 80% reduziert wurden. Sie muß ständig starke schmerzmittel nehmen.
Was können wir dagegen unternehmen???

Antworten

  • Liegen mehrere Behinderungen vor, so sind zwar Einzel-GdB-Werte (durch den ärztlichen Gutachter/Sachverständigen im jeweiligen Gutachten/Stellungnahme) anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdB durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdB ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Behinderungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.

    Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle feste GdB-Werte angegeben sind.

    Ein Gesamt-GdB von 50 kann beispielsweise nur angenommen werden, wenn die Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich ist wie etwa beim Verlust einer Hand oder eines Beines im Unterschenkel, bei einer vollständigen Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, bei Herz_Kreislaufschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion mit nachgewiesener Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung, bei Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung usw.

    Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdB-Wert bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdB-Wert 10 oder 20 oder weitere Zehnergrade hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.
    Quelle: www.global-help.de

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.
Diese Diskussion wurde geschlossen.