Pflegegeld während eines Widerspruchsverfahrens

Ich bin durch Querschnitt- plus Halbseitenlähmung seit 2001 in Pflegestufe 3 eingestuft.
Nach neuer Begutachtung in diesem Jahr wurde ich auf 2 zurückgestuft.

Dagegen habe ich fristgerecht Einspruch eingelegt. Eine neue Begutachtung hat noch nicht stattgefunden.
Ich habe von jemanden gehört, der Einspruch habe aufschiebende Wirkung.
Es würde Pflegegeld der Stufe weitergezahlt bis endgültig über die Pflegestufe entschieden ist.
Die Krankenkasse hat jedoch ihre Zahlungen bereits auf Pflegegeld Stufe 2 gemindert.
Ist das rechtens oder kann ich Einspruch einlegen?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Antworten

  • Uns wurde vom Bundesministerium für Gesundheit die folgende Auskunft mitgeteilt:

    Während eines Widerspruchverfahrens wird das Pflegegeld der verminderten Pflegestufe gezahlt. Fällt der Entscheid des Verfahrens auf die höhere Pflegestufe, wird entsprechend nachgezahlt.

    Diese Auskunft wurde uns auch von einer Krankenkasse so mitgeteilt.

    Das heißt für Sie, zurzeit haben Sie nur einen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 2.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.
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