Gibt es ab 2009 noch das Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassenwechsel?
Antworten
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Mit Einführung des einheitlichen allgemeinen Beitragssatzes zum 1. Januar 2009 besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen generell kein Sonderkündigungsrecht mehr wegen einer Beitragssatzerhöhung, auch
wenn sich durch den einheitlichen Beitragssatz der bisher maßgebliche krankenkassenindividuelle Beitragssatz zum Teil deutlich erhöht.
Ein Sonderkündigungsrecht steht zukünftig Mitgliedern zu, deren Krankenkasse:
- erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt
- den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht oder
- eine bisher gezahlte Prämie verringert.
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