Wie ändert sich der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 2009?
Antworten
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Am 01.01.2009 wird ein einheitlicher Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.
Dieser beträgt dann 15,5 Prozent, egal in welcher Krankenversicherung man Mitglied ist.
Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent (15,5 minus 0,9 = 14.6. 14,6 geteilt durch 2 = 7,3 %).
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2 Prozent.
Grund für dieses "Ungleichgewicht" ist der um 0,9 Prozent verminderte Arbeitgeber-Beitragsanteil.
Eingeführt wurde der zusätzliche Beitragssatz für die Arbeitnehmer am 1.7.2005. Ziel war dabei die Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch eine Senkung der Lohnnebenkosten seitens der Arbeitgeber.
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