Anspruch auf medizinische Reha?

Sehr geehrte Damen und Herrren,
Ich leide an MS und wurde vor 4 wochen mit einer Kortisonauffrischung wieder soweit hergestellt, dass ich mich etwas bewegen kann.

Mein Neurologe hat einen Rehantrag für mich erstellt, aber er wurde wieder von der AOK abgelehnt obwohl ich es dringend brauche, nur weil ich letztes jahr in der Rehaklinik war.

Mir wurde geschrieben das ich alle 4 Jahre zur reha kann. Das darf doch nicht war sein, zählen wir behinderten gar nichts mehr?

Antworten

  • Es ist tatsächlich so, dass die Krankenkassen eine Reha nur in gewissen zeitlichen Abständen genehmigen. Etwas anderes ist es, wenn Sie wegen einer akuten Erkrankung stationär in eine Klinik aufgenommen werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann dann der Sozialdienst in der Klinik einen Antrag auf eine sogenannte Anschlussreha stellen.
    Dies trifft in Ihrem Fall jedoch leider nicht zu.

    Sie können allerdings gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einen Widerspruch einlegen, dieser sollte von Ihrem Arzt begründet werden.
    Grund für eine erneute Reha könnte z. B. eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes sein.

    Einen Versuch ist so ein Widerspruch auf jeden Fall wert.
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