Anspruch auf Kur?

Ich bin von Geburt an behindert. Seit 2005 beziehe ich EU-Rente. Ich habe bisher nur eine Kur in meinem Leben gehabt. Aufgrund akuter Beschwerden möchte ich nun gerne einen Antrag auf Kur stellen.
Ich weiß, dass man einen W30-Antrag bei seinem Arzt stellen soll (hat mir meine Krankenkasse gesagt).
Mein Neurologe hat mir das nicht gesagt und einen Hausarzt habe ich derzeit nicht.
Können Sie mir einen Rat geben, wie ich am schnellsten eine Kur beantragen kann?

Antworten

  • Eine sogenannte Badekur gibt es in Deutschland nur noch auf eigene Bezahlung. Sie hat eher einen Urlaubscharakter und wird von den Krankenkassen nur unter Umständen bezuschusst.
    Daneben gibt es Mutter-Kind-Kuren und Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Letztere werden bei Berufstätigen in der Regel von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert. Für Menschen, die nicht (mehr) im Arbeitsleben stehen, zahlen in der Regel die Krankenkassen, aber auch andere Rehabilitationsträger (z. B. die Arbeitsverwaltung).

    In Ihrem Fall muss also Ihr Hausarzt für Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation bei der Krankenkasse stellen. Sie sollten sich also auf jeden Fall einen fähigen Hausarzt suchen, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.
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