Unterstützung beim Führerscheinerwerb?

Hallo, meine Tochter ist 18 Jahre alt und möchte den Führerschein erwerben. Auf Grund einer Erbschen Lähmung rechts (GdB 60) kann sie nur auf einem Automatik-Getriebe-KfZ fahren.

Gibt es finanzielle Zuschüsse, da der Erwerb der Fahrerlaubnis teurer ist als "normal"? Wenn ja, wo müssen diese beantragt werden? Gibt es für eine eventuelle KfZ-Umrüstung (ich fahre derzeit ein Auto mit normalem Schaltgetriebe) Zuschüsse?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen

Antworten

  • Sehr geehrte Frau,

    für eine Auskunft benötigen wir noch folgende Informationen von Ihnen:

    - ist Ihre Tochter berufstätig, noch in Ausbildung, oder geht Sie noch in die Schule

    Die Aussichten für eine finanzielle Unterstützung für den Erwerb des Führerscheins sind gut, solange Ihre Tochter einer der oben genannten Tätigkeiten nachgeht.
  • Hallo,
    meine Tochter geht noch zur Schule. Sie war für 8 Monate in den USA und wird nun hier die 11. Klasse absolvieren.

    Laut Auskunft der Führerscheinstelle soll sie vor Anmeldung in einer Fahrschule bereits in der Führerscheinstelle einen Antrag auf Erlangung der Fahrerl. stellen (läuft sonst über die Fahrschule). Sie wird dann wahrscheinlich zur Begutachtungsstelle für Fahreignung geschickt, um einen Test bezüglich der Eignung zu absolvieren.

    Über Auskünfte Ihrerseits bin ich weiterhin sehr dankbar!
  • Sie finden auf unserer Internetseite Informationen zum Thema Fahrerlaubnis:
    http://www.myhandicap.de/behinderung_fahrerlaubnis.html

    Finanzielle Hilfen zur Erlangung der Fahrerlaubnis kann Ihre Tochter dann erhalten, wenn Sie infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, um ihren Arbeitsort zu erreichen.
    Sie mussen ein Kraftfahrzeug führen können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt.

    Bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung haben, ist die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger.
    Falls Ihre Tochter keine berufliche Tätigkeit aufnimmt, sondern z.B. eine schulische Ausbildung durchführt oder ein Studium aufnimmt, so ist der Sozialhilfeträger für die Kfz-Hilfe zuständig.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen damit ein wenig weiterhelfen konnte.
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