Feststellungsbescheid
Ab einem Behinderungsgrad von 20 Prozent hat man Anspruch auf einen Feststellungsbescheid. Dies gilt bis zu einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent hat man Anspruch auf einen Schwerbehinderungsausweis.
Weiterführende Informationen zum Feststellungsbescheid und auch zum Schwerbehindertenausweis finden Sie hier:
http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/Behindert_was_nun/Feststellungsverfahren/Antragsverfahren/Feststellungsbescheid/index.html
Weiterführende Informationen zum Feststellungsbescheid und auch zum Schwerbehindertenausweis finden Sie hier:
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Mit welchem Behinderungsgrad habe ich Anspruch auf einen Feststellungsbescheid und was genau bedutet ein Feststellungsbescheid?
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