"Der Zuschuss zum Führerschein richtet sich gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Antragstellers. Bei einem Einkommen bis zu 1.320 Euro können die Kosten für den Führerschein in voller Höhe übernommen werden. Beträgt das Einkommen bis zu 1.810 Euro, werden zwei Drittel der Kosten übernimmen, bei einem Nettoeinkommen bis 2.470 Euro nur noch zu einem Drittel. Wer aufgrund seiner Behinderung für den Erwerb der Fahrerlaubnis besondere Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen oder Eintragungen in den Führerschein benötigt, der erhält die Kosten hierfür in voller Höhe erstattet."
Du müsstest dich allerdings informieren, ab welchen Bedingungen (GdB, Arbeitsstunden, etc.) du Anspruch auf die KfZ-Hilfe hast.
Am besten wendest du dich hierfür an das Arbeitsamt mit dem Stichwort Teilhabe.