Wegfall der Zahlung häuslicher Ersparnis bei minderjährigen Pflegebedürftigen im Pflegeheim möglich?

Mein minderjähriger Sohn ist 11 Jahre alt und lebt seit 3 Jahren in einem Kinderpflegeheim. Hier zahle ich monatlich ca. 250€ häusliche Ersparnis an den „Fachbereich Soziales“ meiner Stadt. Mir wurde nun zugetragen, dass diese Zahlung nicht rechtens wäre, da mein Sohn ausschließlich über Sondennahrung, die von der Kranken-/Pflegekasse gezahlt wird, ernährt wird. Ist dem so?

Ich denke, da wird etwas Missverstanden!

Sicherlich werden die medi. Versorgung durch eine Krankenkasse bzw. Pflegekasse getragen.
Jedoch der „Heimplatz“ wird durch das Sozialamt getragen und hier ist ein Eigenanteil der Eltern zu entrichten.
Das wird wohl die Zahlung von ca. 250,-€ sein.

Gruß
rollispeedy

Hallo Rollispeedy,

besten Dank für die schnelle Antwort.

Mir ist bewusst, dass die medizinische Versorgung durch die jeweilige Kasse getragen wird. Genau darum geht es jedoch im vorliegenden Fall. Die häusliche Ersparnis, die bei der Unterbringung meines Sohnes im Pflegeheim vom mir zu tragen ist, gründet sich meiner Kenntnis nach insbesondere bzw. vor allem auf die Gabe von Mahlzeiten im Heim.

Da dieses bei meinem Sohn nicht stattfindet und die Kosten der „künstlichen“ Ernährung von der Kasse getragen werden, stellt sich mir die Frage der berechtigten Erhebung dieser Kosten durch den Fachbereich Soziales (ehem. Sozialamt).

Möglicherweise gibt es ähnlich gelagerte Fälle und Erfahrungen bei anderen Eltern.

Gruß
Max