Was tun, wenn das Sozialmedizinische Gutachten der Arbeitsagentur völlig falsch ist?

Hallo Richard 64,
gegen das sozialmedizinische Gutachten kann man tatsächlich keinen Widerspruch einlegen, sehr wohl aber gegen die Bescheide, die auf der Basis des besagten Gutachtens getroffen wurden. Weitere Informationen dazu findest du z. B. auf diesen Internetseiten.

http://www.gerichte-und-urteile.de/aerztliche-gutachten-durch-arge/
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/behinderungen-rechte-und-pflichten

Um dich noch mal ausführlicher beraten zu lassen, kannst du dich beispielsweise an eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Verein wenden.

sovd.de

Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Viele Grüße
Annemarie