Also die Personen die bis jetzt die Verhinderungspflege bei mir gemacht haben haben das nicht angegeben hat auch nie jemand nach gefragt.Das Monatliche Pflegegeld muss ja auch nicht angegeben werden da es als Aufwandsentschädigung gilt.Muss auch sagen das man bei der AOK Rheinland Hamburg das erst vorstrecken muss,danach beantragen,das hat auch seine Vorteile.LG Erich
wie meinst du das mit den Vorteil?
Gruß
Hallo,
wir standen vor der gleichen Frage und haben uns an verschiedenen Stellen informiert.
Die Verhinderungspflege ist nicht steuerpflichtig und muss daher in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Pflegegeld übrigens auch nicht.
Voraussetzung ist, dass der Verwandtschaftsgrad ab II. Grades ist, da man davon ausgeht, dass engere Verwandte den „Job“ unentgeltlich übernehmen, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.
Dein Freund ist ja nicht mit Dir verwandt, von daher dürfte das kein Problem sein.
Die Person darf allerdings nur einen derartigen „Freundschaftsdienst“ übernehmen; also nicht bei mehreren Personen.
Die Verhinderungspflege wird für max. 28 Tage im Jahr gezahlt.
freundliche Grüße
das Dornröschen
Perfekt
beschrieben,bin halt nicht so bewandert im schriftlich erklären.LG Erich