Rechte und Pflichten in einer besonderen Wohnform

Hallo zusammen,

ich bin blind und habe zusätzlich noch leichte Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Aicardi-Midas-Syndrom und ich muss aus familiären Gründen in eine besondere Wohnform einziehen. Eigentlich wollte ich wegen einer Ausbildung im Berufsbildungswerk Soest ins Internat gehen, aber das hat den Nachteil, dass ich an Heimfahrtwochenenden und im Krankheitsfall nach Hause abreisen müsste, was meine Eltern nicht mehr unterstützen können.

Ich habe mir erstmal überlegt, eine Gastfamilie zu suchen und am Ausbildungsort, also in Soest, zu wohnen, habe auch schon beim LWL einen Antrag gestellt, aber ich bin mir nicht sicher, ob eine Gastfamilie wirklich das Richtige ist, weil ich da nur drei Jahre wohnen würde, also während meiner Ausbildung - und danach müsste ich wieder etwas anderes suchen. Zudem braucht man bei der Beantragung für das Wohnen in Gastfamilien ein bestimmtes Behinderungsbild, wie mir die Teilhabeplanung sagte.

Mir wurde deshalb von meiner Familie geraten, nach Düren zu ziehen, denn dort gibt es den rheinischen Blindenfürsorgeverein (RBV) und die Gegebenheiten seien für blinde Menschen gut geeignet, weil sie dort barrierefreie Appartments haben und das Gelände ist blindengerecht gestaltet. Ich habe mir diese Einrichtung schon mal vor etwa zwei Jahren angeguckt, aber mir kam es irgendwie vor wie eine Art geschlossene Einrichtung, wo man eigentlich nur das machen soll, was die Bezugsbetreuer sagen und deshalb stellt sich die Frage: Welche Rechte habe ich dann überhaupt, wenn ich dort leben würde? Aus mehreren Quellen weiß ich, dass man in solchen Einrichtungen kein Selbstbestimmungsrecht hat und dass man dazu verpflichtet ist, alles anzunehmen, was einem auf dem Tisch kommt, also sprich: Da ist viel verboten. Klar, da ist man rund um die Uhr versorgt, man hat seine Pflichten, aber wie viel Freiheit und Privatsphäre hat man in solchen Wohnformen überhaupt?

Und ganz wichtig: Ich habe ein eigenes Bankkonto mit Online-Banking und ich möchte auch nicht, dass ein Bezugsbetreuer mein Online-Banking gegen meinen Willen sperren lässt. Stimmt das, dass man automatisch einen gesetzlichen Betreuer bekommt, wenn man in so eine besondere Wohnform einzieht? Und stimmt das auch, dass die Bewohner dann nicht mehr ihr eigenes Bankkonto verwalten dürfen und nur einen gewissen monatlichen Bargeldbetrag als Taschengeld bekommen? Und wie verhält es sich mit der Post? Ich hätte z. B. so gerne diese Online-Ausweisfunktion genutzt, weil das für mich als blinde Person praktisch ist und ich weiß nicht, ob ein Bezugsbetreuer mir das erlauben würde.

Und noch eine Frage zur Finanzierung dieser Wohnform: Meine Eltern raten mir auch, einen Psychiater aufzusuchen, um noch eine zweite Diagnose zu kriegen, damit wir sichergehen können, dass der LWL die Kosten komplett übernimmt. Ich bin vielleicht momentan nur leicht depressiv, weil ich gerade keiner Beschäftigung nachgehe und in einer Übergangszeit bin, aber ich möchte nicht als psychisch krank eingestuft werden. Stimmt das, dass ein Psychiater sofort eine rechtliche Betreuung verordnet? Stimmt das auch, dass eine rechtliche Betreuung sich dann direkt mein Bankkonto vorknüpft? Mir ist es wichtig, dass ich immer noch einen Überblick über meine Ausgaben und über meine Behördendokumente habe.

Ich würde mich gerne mit einem Experten zum Thema “Besondere Wohnformen” austauschen.

Schöne Grüße

Maxima

Hey @Maxima_Mania,
ein paar Fragen kann ich dir direkt aus Erfahrung beantworten. Nein ein Psychiater verordnet dir nicht automatisch einen gesetzlichen Betreuer. Nur weil man psychisch krank ist bedeutet dass nicht, dass man Entscheidungen zu Wohnort, Finanziellen Fragen oder Gesundheitsbelangen nicht mehr nachgehen kann. Einen gesetzlichen Betreuer kann man bei Gericht bestellen.
Ich bin schon seit Jahren mit Depressionen in unterschiedlichen Graden und einer Angststörung diagnostiziert und bei meinem jetzigen Psychiater seit ca. 5 Jahren in Behandlung. Währenddessen hatte ich auch Therapien und einen Aufenthalt in der Tagesklinik. Einen Betreuer haben wir noch nie angesprochen, da es nicht notwendig ist.

Ich bin selbst blind und habe in einem Internat gelebt. Dort hatten wir eigentlich viele Freiheiten. Es gab eine Regel und zwar kein Alkohol. Das erwähne ich nur, da die meisten über 18 waren. Und stell dein Stuhl am Schreibtisch hoch sonst wird nicht gewischt. Und keine Übernachtungen.
Essen gab es in einer Mensa. Wenn einem das nicht zugesagt hatte konnte man in der Küche in der Wohnung selbst kochen.
Tatsächlich wäre es mir neu, dass man einen Betreuer gestellt bekommt, wenn man in eine besondere Wohnform zieht.
Ich habe dir auch mal einen Artikel vom Pflegewegweiser herausgesucht. Dort wird auch erklärt wann man eine gesetzliche Betreuung erhält.
Viele Grüße

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