Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit absolviere ich meinen Führerschein der Klasse B. Dafür habe ich bereits einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € erhalten. Leider reicht dieser Betrag nicht aus, da damit lediglich der erste Teil der MPU teilweise abgedeckt wird. Allein der Termin beim Amtsarzt des TÜV kostet bereits 1.024 €, sodass ein Restbetrag von 235,24 € verbleibt.
Hinzu kommt, dass ich keine reguläre MPU absolviere. Das technische Konsil am Computer wird bei mir durch eine psychologische Begutachtungsfahrt ersetzt, da ich motorische Aufgaben auf diese Weise besser umsetzen kann. Dadurch habe ich deutlich bessere Erfolgschancen. Für diese psychologische Begutachtungsfahrt berechnet der TÜV eine Gebühr von 400 €. Zusätzlich erhebt die Fahrschule hierfür Kosten in Höhe von 189,00 €, vergleichbar mit Prüfungsgebühren.
In diesen Kosten sind jedoch noch keine Übungsfahrten enthalten. Diese müssen – je nach individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers – angepasst werden. Insgesamt habe ich für diesen zusätzlichen Aufwand weitere 4.000 € kalkuliert. Geplant ist, diesen Betrag auf mehrere Stiftungen aufzuteilen, sodass jede Stiftung mich mit etwa 1.000 € unterstützen würde. Dies würde zudem eine finanzielle Pufferzone schaffen, falls sich die Gesamtkosten durch unvorhergesehene Zwischenfälle noch erhöhen sollten.
Daher möchte ich anfragen, in welcher Form und in welchem Umfang Sie mich bei der Erreichung dieses Ziels unterstützen können. Da ich Sozialhilfeempfänger bin, übersteigen diese Kosten deutlich meine finanziellen Möglichkeiten und können aufgrund des hohen Planungs- und Organisationsaufwands nicht durch Sozialleistungen gedeckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Lucas Klink
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung