Mein Sohn hat Narkolepsie und Epilepsie, hätte er Anspruch auf einen unbefristeten Behindertenausweis

Mein Sohn hatte einen befristeten Behindertenausweis mit 50% .

Da er ca ein Jahr keine epileptischen Anfälle hatte wurde ihm der Grad von 50 auf 30% runtergestuft obwohl er Narkolepsie hat und dauerhaft Medikamente gegen die Epilepsie und Narkolepsie nehmen muss, hätte er nicht Anspruch auf einen unbefristeten Behindertenausweis?

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Hallo @Benedikt_Fischer,

ich habe hier einen Artikel aus dem Narkolepsie Netzwerk.

Zusätzlich werden wir deinen Frage noch an eine Fachperson weiterleiten.

Viele Grüße

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Hallo @Benedikt_Fischer

und herzlich willkommen in unserer Community.

Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis wäre hier meiner Meinung nach durchaus gerechtfertigt. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und den Neurologen um eine genaue Stellungnahme bitten, die die dauerhaften Einschränkungen beschreibt.

Ich wünsche euch viel Kraft und den nötigen langen Atem – lasst euch nicht entmutigen, dranzubleiben. :wink: :+1:

Viele Grüße
Frank alias Domino

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Hallo @Benedikt_Fischer ,

ein GdB kann auch bei dauerhaften Erkrankungen wie Epilepsie oder Narkolepsie befristet oder herabgestuft werden, wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat – zum Beispiel, wenn jemand längere Zeit anfallsfrei ist. Die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht bei Epilepsie vor, dass die Anfallshäufigkeit und die Auswirkungen im Alltag entscheidend sind. Wenn über längere Zeit keine Anfälle mehr auftreten, wird der GdB oft niedriger bewertet.

Die Narkolepsie wird zusätzlich berücksichtigt, je nach Stärke der Tagesmüdigkeit, Schlafattacken und Einschränkungen im Alltag. Wenn diese Beschwerden weiterhin stark sind, kann der GdB durchaus höher liegen als 30.

Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis wird erst vergeben, wenn feststeht, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen dauerhaft gleichbleibend sind. Wenn sich der Zustand noch verändern kann oder das Amt dies prüfen will, erfolgt eine Befristung.

Wenn ihr mit der Entscheidung nicht einverstanden seid, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wichtig sind dabei aktuelle Facharztberichte (Neurologie, Schlafmedizin) und eine gute Beschreibung der Alltagsprobleme – also nicht nur die Diagnose, sondern wie stark die Erkrankungen den Alltag tatsächlich einschränken.

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