Welches sind die maximalen Werte für die Steigung resp. das Gefälle für Rampen bei öffentlich zugänglichen Bauten?
Die Norm SN 521 500 (auf Basis des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes) schreibt gibt als Maximum-Steigung- resp. Gefälle einen Wert von 6 % an.
Procap hat ein übersichtliches Sheet zu den Grundanforderungen für öffentlich zugängliche Bauten erstellt: http://www.procap.ch/d/dl/bauen/pdf/publikumsverkehr.pdf