Hallo @Meier111
Danke für deine interessanten Fragen.
Es ist leider bekannt, dass das IV-Verfahren oft sehr lange - teilweise mehrere Jahre - dauern kann. Das ist mühsam und braucht viel Geduld! Hast du irgendeine Unterstützung, z.B. von Procap, Pro Infirmis oder sonst jemandem, der oder die sich mit dem IV-Verfahren auskennt? Dies ist oft hilfreich, da man dann immer wieder mal nachhaken und so das Verfahren manchmal etwas beschleunigen kann.
Ich kann es verstehen, dass du nun genug hast und aus der Schweiz ausreisen möchtest. Wenn du die Schweiz verlässt, hast du 2 Möglichkeiten in Bezug auf das IV-Verfahren. Entweder meldest du der IV, dass du den Antrag zurückziehst aufgrund der Ausreise und sie es nicht mehr weiter bearbeiten sollen. Oder du lässt das Verfahren laufen, dann wird das Dossier nach Genf an die Zentralstelle weitergeleitet und -bearbeitet. Das heisst dann aber auch, dass du für allfällige Termine/Untersuchungen vor Ort wieder in die Schweiz reisen müsstest.
Die Tatsache, dass man aus der Schweiz ausreist, ist für die IV nicht per se ein Problem, egal, ob du den Antrag zurückziehst oder ihn weiterlaufen lässt über die Zentralstelle.
Bei der Pensionskasse ist es so, dass du das Geld nur beziehen kannst, wenn das IV-Verfahren abgeschlossen ist. Dann kannst du die Abmeldebestätigung (aus der Schweiz) vorlegen und das Geld beziehen. Wenn das IV-Verfahren noch laufend ist, wird die Pensionskasse das Geld noch nicht auszahlen.
Solltest du zukünftig in der Schweiz wieder einen Stelle finden und ein BVG-pflichtiges Einkommen erzielen, dann kannst du von Neuem anfangen in die Pensionskasse einzuzahlen. Mit den Ämtern wird es kein Problem geben, wenn man ausreist und später wieder einreist. Du benötigtst aber natürlich eine Arbeitsstelle mit einem Lohn, von dem du leben kannst, und kannst damit eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Zu deiner Frage wegen RAV und Sozialhilfe-Rückerstattung. Das Arbeitslosentaggeld musst du nicht zurückzahlen, wenn du das Pensionskassengeld auszahlen lässt. Die Arbeitslosenversicherung würde das Geld bei der IV zurückfordern, falls diese rückwirkend eine Rente auszahlt. Solange dies nicht der Fall ist, muss man auch nicht selbst vom eigenen Geld etwas zurückzahlen.
Bei der Sozialhilfe ist es etwas anders. Unter Umständen verlangt das Sozialamt vom Pensionskassenguthaben einen Teil zurück. Es kommt auf die Höhe der Auszahlung an, das kann ich dir im Moment nicht genau sagen.
Auch wenn die Option, die Schweiz zu verlassen, dir in der aktuellen Situation als einzige Lösung erscheint, würde ich es sehr gut überlegen und dir - falls du es nicht schon getan hast - eine umfassendere Beratung empfehlen. Deine genauen Ansprüche und Verpflichtungen kann ich dir "generell" nicht sagen, das müsste man im Detail anschauen und das wäre auf einer Beratungsstelle am einfachsten. Unter Umständen ist es auch nicht so einfach, im Ausland eine neue Stelle zu erhalten, und dann wärst du wieder an einem ähnlichen Punkt angelangt wie jetzt.
Ich hoffe, du findest deinen passenden Weg und wünsche dir alles Gute!
Liebe Grüsse
Pamela