Ich bin im Wiedereingliederungsprozess und es kristallisiert sich heraus, dass ich aktuell maximal noch ca. 50 % (Pensum) arbeiten kann und der Schwierigkeitsgrad meiner Stelle im Vergleich zu vor der Erkrankung etwas reduziert werden muss (so dass wohl der IV-Grad irgendwo im 60 %-Bereich zu liegen kommt.
Gleichzeitig merke ich, dass ich mich als Selbstständiger sehr wohl fühlen würde und auch genügend Aufträge erhalten würde, um mein Pensum füllen zu können.
Leider konnte ich online überhaupt nichts zum Thema finden, wie die IV mit selbstständigen (Teil-)Rentner umgeht, was es zu beachten gibt, Best Practices usw.
Ich habe mich mal in die Thematik eingedacht und einen Stundenansatz eruiert, welcher marktgerecht wäre. Auch würde ich der Einfachheit halber eine GmbH gründen und mich über diese (als einziger Mitarbeiter) anstellen lassen.
Die GmbH würde ein kleines Büro bzw. einen Desk in einem Co-Working-Place anmieten und dadurch Kosten generieren, welcher durch den Umsatz gedeckt werden muss.
Wie sieht nun die IV das Ganze?
Probleme welche sich ergeben könnten sehe ich z.B. bei der Lohnfestsetzung und dem Pensengrad (dass mir die IV da keine Willkür vorwerfen kann). Wie sieht es aus bei einer Gewinnerwirtschaftung der GmbH (die IV könnte dies ja auch so sehen, dass mir dadurch "Lohn entgangen” ist und meine Rente aufgrund höheren Invalideneinkommens herabgesetzt werden könnte…
Danke für Eure Antworten oder Hinweise, wo ich mir die Infos zum Thema holen kann
Herzlich Willkommen in unserer Community. Ich leite deine Frage gerne an einen Fachexperten weiter und hoffe du kriegst bald eine Antwort, oder dass sich noch weitere aus der Community melden.
Die IV sieht ihre Aufgabe darin, die versicherten Personen im Eingliederungsprozess dahingehend zu begleiten, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein möglichst hohes und sicheres Einkommen generieren können. Dies (v.a. der Aspekt der Sicherheit) ist natürlich in Form eines klassischen Arbeitsvertrages deutlich besser zu erreichen, als der Gang in die Selbstständigkeit. Es ist daher durchaus denkbar, dass Ihre IV-Stelle diese Eingliederungsstrategie nicht unterstützt.
Das hiesse aber nicht, dass Sie Ihr Vorhaben nicht weiterverfolgen könnten. Einfach vermutlich ohne Unterstützung der IV. Der Eingliederungsprozess würden dann gegebenenfalls abgebrochen und Ihr „Fall“ in die Rentenprüfung weitergeleitet. Dort würde dann vermutlich Ihr Invalideneinkommen hypothetisch auf der Basis der „Tabellenlöhne“ (LSE, Lohnstrukturerhebung) ermittelt, da ja kein Arbeitsvertrag vorliegt. Es liegt dann grundsätzlich bei Ihnen, zu entscheiden, wie Sie die von der IV festgelegte Restarbeitsfähigkeit verwerten. Später, bei einer Rentenrevision, würde die IV-Stelle dann Ihre Einkommenssituation als Selbstständigerwerbender überprüfen. Würde dabei herauskommen, dass Sie mehr verdienen, als das berechnete hypothetische Einkommen, könnte dies eine Rentenreduktion oder -aufhebung zur Folge haben. Wenn Sie hingegen weniger erwirtschaften können, als das hypothetische Einkommen war, hätte dies keine Auswirkungen. Dieses finanzielle Risiko würden Sie tragen.
Das Thema ist komplex und ich kann hier nicht auf alles eingehen. So zum Beispiel auf das Thema Ergänzungsleistungen (EL). Sollten Sie nämlich auch EL beantragen wollen, wird von dieser Seite Druck kommen, dass Sie einen Verdienst erwirtschaften.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen, die Sachlage offen und transparent mit Ihrer Eingliederungsfachperson Ihrer IV-Stelle zu besprechen.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche berufliche Eingliederung, unabhängig für welchen Weg Sie sich entscheiden.