Herzinsuffiziens

Herzinsuffiziens wird viel zu wenig diskutiert, deshalb erstelle ich hier ein neues Thema.

Vor gut 2 Jahren hatte ich in 2 Wochen hintereinander 2 Herzinfarkte, eine Woche später wurde ich untersucht beim Kardiologen und er überwies mich in die Klinik zur Herzkatheter-Untersuchung. Hier erfuhr ich das ich diese 2 Herzinfarkte hatte und ich momentan eine Herzleistung von 9% habe. Diese Herzinsuffiziens soll Medikamentös aufgebaut werden und es wurde mir ein Defibrilator verordnet. Meine Herzleistung hat sich verbessert und bin jetzt jährlich zur Defibrilator-Kontrolluntersuchung. Mir wurde jegliche Anstrengung und Arbeit untersagt. Ich fragte meinen Hausarzt zwecks neuer Einstufung der Behinderung, er meinte es bringt mir nix. Heute las ich im Internet, das mir mindestens 50% oder mehr zustehen.

Bitte, wer kann mich hier konkreter Informieren oder Ratschläge geben.

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Hallo @NaFu,
vielen Dank für deine Offenheit. Gerne ziehen wie eine Fachperson zu rate.

Hallo @NaFu ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte. Bitte beachten Sie auch den Hinweis am Anfang.

Hinweis: Die folgenden Informationen sind eine allgemeine Orientierung auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) / Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die konkrete Feststellung von GdB (und ggf. Merkzeichen) ist immer eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde anhand der aktuellen Befunde. Organisatorisch kann der Ablauf je nach Bundesland/Behörde etwas variieren; die versorgungsmedizinischen Bewertungsmaßstäbe selbst sind bundesweit durch die VersMedV vorgegeben.

Bei Herzinsuffizienz wird versorgungsmedizinisch nicht „die Diagnose“ an sich bewertet, sondern vor allem die Funktions- und Leistungseinschränkung im Alltag (z. B. Luftnot, Erschöpfbarkeit, Belastbarkeit beim Gehen/Treppen, Einschränkungen bei alltäglichen Wegen). Die VersMedV unterscheidet dabei grob danach, ob Beschwerden erst bei stärkerer/mittlerer Belastung auftreten oder bereits bei leichten Alltagsbelastungen bzw. sogar in Ruhe.

Ein sehr wichtiger Punkt ist der erwähnte „Defibrillator“: Falls tatsächlich ein implantierter Kardioverter-Defibrillator (ICD) gemeint ist (nicht nur ein Herzschrittmacher), sehen die versorgungsmedizinischen Grundsätze hierfür ausdrücklich einen Mindest-GdB vor („wenigstens 50“). Das ist häufig der Grund, warum bei ICD-Trägerinnen/-Trägern die Schwelle zur Schwerbehinderung grundsätzlich erreichbar ist – unabhängig davon, ob sich die Pumpfunktion später verbessert hat (entscheidend ist die Gesamtschau der aktuellen Situation).

Wichtig ist außerdem: Wenn mehrere Gesundheitsstörungen/Einzelbewertungen im Raum stehen, werden diese nicht addiert (also keine „Zusammenrechnung“). Stattdessen wird ein Gesamt-GdB durch eine wertende Gesamtbetrachtung gebildet: Ausgangspunkt ist die stärkste Beeinträchtigung, und es wird geprüft, ob weitere Beeinträchtigungen das Gesamtbild tatsächlich wesentlich verstärken; Rechenmethoden sind ausdrücklich nicht vorgesehen.

Was in der Praxis für eine (Neu-)Feststellung/Verschlimmerung meist entscheidend ist, sind aktuelle Unterlagen, z. B.: kardiologische Arztbriefe/Entlassberichte, aktueller Echo-Befund (Herzultraschall), Einordnung der Belastbarkeit (z. B. NYHA-Klasse), ggf. Belastungstest/Ergometer oder 6-Minuten-Gehtest (falls vorhanden), ICD-Implantationsbericht und ICD-Kontrollberichte, Medikamentenplan sowie eine kurze alltagsnahe Beschreibung typischer Einschränkungen.

Fazit „was könnte herauskommen“ (ohne Gewähr): Wenn ein ICD vorliegt, ist nach VersMedV häufig bereits eine Einstufung in einem Bereich möglich, der zur Schwerbehinderteneigenschaft führen kann. Ob darüber hinaus eine höhere Gesamtbewertung gerechtfertigt ist, hängt vor allem davon ab, wie stark die Herzinsuffizienz aktuell im Alltag einschränkt (nur bei stärkerer Belastung vs. schon bei alltäglicher leichter Belastung vs. Ruhebeschwerden) und was die aktuellen Befunde dazu hergeben.

Herzliche Grüße

Weidenoberpfalz

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Vielen,vielen Dank für Ihre Antwort, einiges hört sich unglaublich an. Zur Info, mir wurde ein ICD implantiert, muss jährlich zur Kontrolle und vom Kardiologen wurde mir jegliche Arbeiten untersagt. Dies ist eigentlich kein normales Leben. Doch mein Hausarzt meinte, es würde mir nicht bringen, er hätte den Aufwand gehabt und das war ihm zuviel oder zu aufwendig. Ich wand mich danach an die Herzklinik, diese meinte, das ist Hausarztangelegenheit.

Liebe Grüsse NaFu

Hallo Nadine, vielen Dank. Wie darf ich das verstehen mit der Fachperson ?

Hallo @NaFu,
unser Fachexperte hat bereits geantwortet. Fachpersonen sind bei uns ehrenamtlich engagierte Menschen, die einen fachlichen Hintergrund mitbringen. Bei Fragen in der Community können wir diese kontaktieren.
Viele Grüße

Ja ok und vielen Dank.

Hallo NaFu,

Tolle Aussage von deinem Arzt. Mache es einfach anders. Fordere von allen Ärzten die Berichte an. Also OP-Berichte, sonstige Untersuchungsberichte. Mache Kopien und sende alle Unterlagen inkl. Antrag ein. Das Amt wird dann bei den Ärzten weitere Informationen einfordern und dich ggf. selber untersuchen lassen von einem Facharzt. Und ob deine Ärzte wollen oder nicht, Antworten auf die Anfragen vom Amt müssen sie dann. Alles nicht mehr dein Problem. Und was deinen Hausarzt betrifft, so würde ich mal überlegen, ob du nicht besser wechseln solltest.

Gruß

Ralf

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Hallo Slowrider, vielen Dank für die Tipps. Ich habe bewusst hier mein Thema mal zum Ausdruck gebracht wie sich das hier in Deutschland so abspielt. Eigentlich hätte ich schon informiert werden müssen nach dem 2. und 3. Herzinfarkt, die Herzinsuffiziens ist das lezte Ergebnis. Ich habe das Behinderungsthema mal angesprochen im Herzzentrum und wurde an den Hausarzt verwiesen, das müsse er erledigen und beantragen. Die Antwort Hausarzt hatte ich in meinem Beitrag geschrieben, bringt nix. Hinweis für dich, den Hausarzt habe ich verlassen, bin ausgewandert. Danke für deine Zeilen.

VG NaFu

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