Hallo, ich kenne mich zwar mit dieser Erkrankung nicht aus, aber beantragen kannst du im Grunde genommen immer einen Pflegegrad. Ausschlaggebend wird dann das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sein. Die Antragstellung ist ja dein Recht wegen deines subjektiven Eindrucks deiner Beeinträchtigungen, und dem Wunsch nach Unterstützung.
Das ist leider nicht richtig. Ein GdB ist nicht nötig, keine Voraussetzung für den Antrag auf einen Pflegegrad. Einiges Kriterium ist die subjektiv empfundene Einschränkung in der Ausübung des selbständigen Lebens.
Spar besser den Strom für's Haarewaschen - Außerdem kommen die grauen Haare ganz von allein mit zunehmendem Alter, falls vor lauter Raufen hier im Forum noch welche da sind. 🤢
Hallo, ich kenne mich zwar mit dieser Erkrankung nicht aus, aber beantragen kannst du im Grunde genommen immer einen Pflegegrad. Ausschlaggebend wird dann das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sein. Die Antragstellung ist ja dein Recht wegen deines subjektiven Eindrucks deiner Beeinträchtigungen, und dem Wunsch nach Unterstützung.
Das ist leider nicht richtig. Ein GdB ist nicht nötig, keine Voraussetzung für den Antrag auf einen Pflegegrad. Einiges Kriterium ist die subjektiv empfundene Einschränkung in der Ausübung des selbständigen Lebens.