Habe ich Anspruch auf Rehabilitationssport?

Die rechtliche Grundlage für den Rehabilitationssport bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) IX.

Darin ist in § 44 Abs.1, 3 der „ärztlich verordnete Rehabilitationssport in
Gruppen“ verankert. Den „Rahmen“ für die Umsetzung des Rehabilitationssports bildet die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003 in der Fassung vom 01.01.2007.