Hallo zusammen,
ich habe übermorgen einen Termin bei meiner Rehaberatung der Agentur für Arbeit und möchte mir einen Uber bestellen, da ein normales Taxi einfach zu teuer ist.
Ich bin mir aber unsicher, ob die Agentur für Arbeit auch Quittungen von der Uber-App akzeptiert. Wie ist da die gesetzliche Lage? Uber ist ja kein normales Taxiunternehmen, sondern ein Vermittlungsdienst, das meine Aufträge an externe Mobilitätsunternehmen weiterleitet.
Hat jemand schon mal einen Uber in Anspruch genommen und sich die Fahrkosten erstatten lassen?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
Hallo @Maxima_Mania
Vielleicht hilft dir unser Aritkel zu diesem Thema - du findest ihn hier.
Hoffentlich antwortet noch jemand, der eine persönliche Erfahrung hat.
Beste Grüsse
Hallo @Maxima_Mania,
wir werden schauen, dass wir noch rechtzeitig eine Fachperson hinzuziehen können. Hast du alternativ die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit direkt nachzufragen? Dann bist du auf der sicheren Seite.
Ich habe vor kurzem schon bei der Agentur für Arbeit nachgefragt und die meinten, dass diese Fahrtkostenerstattung nur für Vorstellungsgespräche gilt, aber nicht für Gespräche mit der Rehaberatung.
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Hallo @Maxima_Mania ,
Bei einem normalen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit können Reisekosten nach § 309 Abs. 4 SGB III auf Antrag übernommen werden. Das ist allerdings eine Ermessensleistung und setzt voraus, dass die Kosten notwendig waren.
Entscheidend ist nicht, ob es sich um Taxi oder Uber handelt, sondern ob die Fahrt wegen der persönlichen Situation (z. B. Behinderung) erforderlich und wirtschaftlich war. Wichtig ist eine ordentliche Rechnung mit allen relevanten Angaben.
Im Zweifel sollte man die Fahrt vorab mit der Agentur abstimmen, da sonst möglicherweise nur die Kosten für das günstigste zumutbare Verkehrsmittel anerkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Weidenoberpfalz
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