hallo celevator
eigentlich hast du dir die antwort ja schon selbst gegeben. ![]()
die „monatliche variante“ ist immer günstiger.
vg
nicky
Hallo Nicky,
danke!
@all: Gibt es wirklich keine anderen Vor-/Nachteile?
Gruß,
Daniel
Ich denke auch, dass die monatliche Auszahlung günstiger ist. Es ist zwar ganz schön, einmal eine etwas höhere Summe ausgezahlt zu bekommen, aber man muss eben auch länger warten. Du kann theroretisch auch die monatliuche Auszahlung auf ein Konto einzahlen und dann würdest Du sogar noch sogar noch zsätzlich profitieren, denn vom Finanzamt gibt es keine Zinsen. Denen gibst Du eigentlich sogar ein zinsloses Darlehn, wenn Du das Geld ein Jahr dort liegen lässt.
Gruß
Thomas
Hallo Celevator
Im Prinzip ist es egal, ob Du den Behindertenpauschbetrag einmal im Jahr über die Steuererklärung geltent machst, oder diesen auf die Steuerkarte eintragenläßt, so daß Nettobetrag Deines Gehaltes höher ausfällt. Wie Thomas schon gesagt hat, gewährst Du dem Staat über die Geltenmachung in der Steuerklärung ein zinsloses Darlehen. Falls Dein Gehalt über das Jahr gesehen stark schwankt, bekommst Du eventuell über die Steuererklärung zusätzlich etwas Geld ausgezahlt.
LG Nobby
......Falls Dein Gehalt über das Jahr gesehen stark schwankt, bekommst Du eventuell über die Steuererklärung zusätzlich etwas Geld ausgezahlt.
nobby, das verstehe ich nicht so ganz.
über die steuererklärung wird doch m.e. das gesamteinkommen eines jahres berücksichtigt, egal ob es schwankt oder nicht.
seh ich da irgend etwas falsch?
vg
nicky
ps. ansonsten finde ich, dass thomas alles gut erklärt hat
Danke für eure Antworten. Ich werde jetzt auf mtl. Abzug „wechseln“.
Nobby meinte vermutlich, dass wenn man einige Monate weniger verdient als üblich (bspw. wegen Saisonarbeit) man am Ende des Jahres den „fehlenden“ Abzug auf die Gesamtabgaben verrechnet bekommt. Also zusätzlich eine Rückzahlung erhält.