Was ist beim Bau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes bei der Anbringung von Ausgabestellen, Tastaturen, Liftbedienungselementen zu berücksichtigen.
Die Baunorm SN 521 500 macht da klare Vorgaben. Die Anbringung dieser Elemente oder die höhe einer Ausgabestelle - zum Beispiel auf der Post - muss 0,85 - 1,10 m ab Boden erfolgen.
Procap hat ein übersichtliches Sheet zu den Grundanforderungen für öffentlich zugängliche Bauten erstellt: http://www.procap.ch/d/dl/bauen/pdf/publikumsverkehr.pdf