Beim behindertengerechten Bauen liegt heute noch Vieles im Argen. Haben Bauherren überhaupt gesetztliche Verpflichtungen, die sie in diesem Zusammenhang berücksichtigen müssen?
Ja, selbstverständlich, seit 2004 regelt das Behinderten-Gleichstellungsgesetz die Verpflichtungen der Bauherren, die Bedürfnisse von Behinderten zu berücksichtigen.
Artikel zum BehiG und dem hindernisfreien Bauen auf MyHandicap.ch
http://www.myhandicap.ch/ch-behinderung-bau-gesetz.html
Das gesamte Dossier des Bundesamts für Justiz zum Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist unter folgendem Link zu finden:
http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/gesetzgebung/abgeschlossene_projekte0/behinderte.html