Zwischen KlientIn und AssistentIn geschieht eine Abhängigkeit. Was ist, wenn die Sitzungen aus irgend einem Grund nicht mehr stattfinden können?
Das Leben besteht auch aus Abschieden.Behinderte Menschen müssen nicht vor solchen Erfahrungen geschützt werden. Ob jetzt ein Betreuer in einer Institution kündigt oder eine Beziehung in die Brüche geht. Die Leute sollten trotzdem von der Sexuakassistenz profitieren können.
Das Risiko hast du auch bei jeder Beziehung : Partner stirbt an lebensbedrohlicher Krankheit, Partner wird vom LKW überfahren, Partner verliebt sich unsterblich in jemand anders…
Und auch als Nichtbehinderter hast du ein Risiko : Du gehst zu einer Liebesdame (Rotlicht) und verliebst dich unsterblich in sie. Für sie bist du Kunde Nr. 40938 für 100 Euro, der nächste bitte. Und dann ?..
Andersrum auch : Liebesdame (Rotlicht) verliebt sich unsterblich in Kunden und will ihn heiraten. Für den Kunden ist Sie Liebesdame Nr. 3073, er wollte nur mal wissen, wie sich Bh Cup D anfühlt. Und dann ? …