Sind behinderte US Buerger nicht behindert in der Schweiz?

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Guten Tag

Meine Frau ist US Buergerin und bekommt ein volle IV Rente aus den USA weil sie 100% arbeitsunfaehig ist. Sie macht hier keine Leistungsansprueche.

Ist meine Frau in der Schweiz einem Schweizerbuerger bezueglich Behinderung gleichgestellt?

Uns geht es in erster Linie darum, dass mir keine Behinderungsbedingten Abzuege bei den Steuern erlaubt sind obwohl die IV Rente zu 100% besteuert wird. Kinderbetreuung waehrend Spitalaufenthalten etc. wird alles fuer nichtig erklaert. Ist das im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über soziale Sicherheit nicht geregelt?


BSV, SAK, IV, Eidg. Steuerverwaltung etc habe ich schon alle angefragt ohne Antwort.


Danke

Beste Antwort

  • Thomas_Pfiffner
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    Guten Tag Weggli

    Hierbei handelt es sich (primär) um eine steuerrechtliche und nicht um eine IV-rechtliche Frage, weshalb ich mir gut vorstellen kann, dass Sie vom BSV und von „der IV“ (z.B. von der kantonalen IV-Stelle) keine Antwort darauf erhalten. Ich empfehle Ihnen, die Frage der für Sie zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zu stellen und nicht der eidgenössischen Steuerverwaltung.

    Da die Frage derart speziell ist, kann ich mir aber auch vorstellen, dass Sie einen darauf spezialisierten Juristen suchen und konsultieren müssen, aber zuerst empfehle ich Ihnen die kantonale Steuerverwaltung.

    Viel Erfolg bei Ihren weiteren Recherchen!

Antworten

  • Annette
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    Da bin ich total überfragt, sorry.

    🐞🦋🐸🐰🐹🦒😎

  • Vielen Dank Herr Pfiffner

    Vielen Dank fuer Ihren Kommentar.

    Da haben sie recht, sehr spezieller Fall. Die kant. Steuerbehoerde sagt die IV sei dafuer zustaendig und die IV sagt Das muss ich mit den Steuerbehoerden regeln. Denke auch Das ich hier einen Juristen beiziehen muss.

    Besten Dank