KFZ-HILFE

Hallo


Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Es geht um eine bereits genehmigte KFZ-Hilfe.


Muss ich das Fahrzeug im Fall eines Firmeninsolvenz des Arbeitgebers zurückgeben?


Vielen Dank

Beste Antwort

  • Hallo @2001 ,

    normalerweise ist im Bescheid eine sogenannte Bindungsfrist festgelegt. Das bedeutet, Sie haben ja einen finanziellen Zuschuss zu dem Fahrzeug bekommen. Das Fahrzeug haben Sie eine gewisse Zeit für den Weg zur Arbeit genutzt. Wenn die Firma jetzt insolvent ist, führt das ja wahrscheinlich erst einmal zur Arbeitslosigkeit. Dann kann man mit dem Kostenträger vielleicht dahingehend sprechen, dass er nicht gleich eventuelle Beträge zurückfordert. Wenn sie aber dann zum Beispiel in Rente gehen, findet eine Berechnung statt. D.h. es wurde Summe X für das Fahrzeug bezahlt. Sie haben es X Monate genutzt und die Monate, die von der Bindungsfrist noch über sind, müssen Sie zurückerstatten. Das Auto dürfen Sie auf jeden Fall behalten.

    Je nach Fahrzeug gibt es ja auch noch die Möglichkeit, dass die Summe, die sie zurückerstatten müssten, immens ist. Hier gibt es dann noch einen Ermessensspielraum für so genannte besondere Lebenslagen. Ich rate Ihnen umgehend mit dem Kostenträger bezüglich der Situation in Verbindung zu treten. Meine Erfahrung sagt mir, dass man in solchen besonderen Situationen meist eine Lösung findet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Weidenoberpfalz

Antworten

  • @2001 Hallo 2001,

    schön, dass du dich in unserer Community mit deiner Frage einbringst. Sei willkommen.

    Ich habe deinen Post bereits an unsere Fachexperten weiter geleitet. Außerdem haben wir auf unserer Internetseite einige informative Fachartikel rund um das Thema KFZ Hilfe. Guck doch gerne mal rein.

    Einen produktiven Austausch mit den anderen Mitgliedern, die sicher gerne ihre Erfahrungen mit dir teilen wünscht

    Annemarie

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  • @2001

    Ich behaupte mal Ja, weil das Fahrzeug in die Konkursmasse eingehen würde. Es sei denn, es wurden entsprechende vertraglich geregelte Nebenabreden getroffen, z. B. wenn das Fahrzeug keine Firmeninvestition war, somit auch steuerlich nicht erfasst wird, sondern privat finanziert wurde. Nach der steuerlichen Abschreibung jedoch kannst du das Fahrzeug günstig kaufen.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Hallo


    Ich glaube, ich habe es falsch formuliert :

    Der Arbeitgeber hat mit dem Auto Nichts zu tun.

    Es geht hier allgemein um geförderte Auto von zum Beispiel Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherung.

    Danke

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 3. Mär 2023, 11:31

    @2001

    Welches Auto willst du zurückgeben, und warum erwähnst du den AG, wenn er nichts damit zu tun hat?

    Erläutere doch bitte mal genauer die Situation.

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  • Danke für Ihre Antwort

    Vor zwei Jahren habe ich von der Rentenversicherung eine KFZ-Hilfe genehmigt bekommen.

    Die Zusage des Fahrzeugs ist Zweckgebunden (Arbeit).

    Wenn die Arbeitsstelle aber wegfällt aufgrund der Insolvenz des AG. Fordet die Rentenversicherung das Fahrzeug nicht zurück?


    Danke

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 3. Mär 2023, 11:43

    Jo, jetzt ist es klar.

    Nur muss ich die Frage weitergeben, weil ich mich mit dem Thema nicht genug auskenne.

    Eine Frage habe ich aber noch: du hast statt einem Zuschuss zum Kauf gleich ein ganzes Auto bekommen?

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  • Ja Danke