Sollte man den Reha Bericht wegen mehreren festgestellten körperl.Beeinträchtigungen dem AG geben?

Situation vor der Reha:

Arbeitsstelle als Erzieherin , 30 Stunden die Woche ( bedeutet nicht 6 Stunden am Tag, dies kann extrem variieren)


aktuelle Situation nach der Reha:

3 bis unter 6 Stunden zeitlicher Umfang in meiner jetzigen Arbeit, leichte bis mittelschwere Tätigkeit

mehreres sollte vermieden werden wie z.B. häufige Zwangshaltungen ( gebücktes arbeiten ),häufiges schweres Heben und Tragen, Hocken, Knien etc

überwiegend gehen und sitzen ist ok, stehen zeitweise

nun sind die schon einige größere Veränderungen. Im Haus bei mir auf Arbeit werden verschiedene Altersgruppen betreut, also ist es möglich mich nicht unbedingt bei den unter 3 jährigen einzusetzen bzw. nicht für größere Integrativkinder ( die man schon mal tragen müsste ).Mein AG hat aber keinen Betriebsarzt und möchte die Einschränkungen gern schwarz auf weiß sehen, aber auf dem Bericht der Reha steht ausdrücklich „ nicht für den AG“.

ich arbeite knapp 20 Jahre für meinen AG , öffentlicher Träger.

Wie verhält man sich da? Ich bräuchte , denk ich einen neuen Vertrag mit 29 Stunden die Woche ( das wären dann unter 6 Stunden tägliche Arbeitszeit) , und die Mitarbeit meines AG damit er mich in ein entsprechendes Arbeitsfeld „ versetzt“

Welchen Weg geht man am besten?

Ein Antrag auf Anerkennung von Behinderung wird noch von mir gestellt.

Ich hoffe auf Input von euch!

Beste Antworten

  • EnableMe
    EnableMe mod
    Antwort ✓

    @InaRomy Hallo InaRomy,

    danke, dass du dich mit deiner Frage in unserer Community einbringst. Sei willkommen.

    Ich habe deinen Post an unserer Fachexperten weiter gleitet.


    Hast du schon gesehen, dass wir auf unserer Internetseite einige informative Fachartikel zum Thema Arbeit haben?


    Einen produktiven Austausch mit viel Input wünscht

    Annemarie

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  • Weidenoberpfalz
    bearbeitet 8. Feb 2023, 15:29 Antwort ✓

    Hallo @InaRomy ,


    ihr Arbeitgeber muss zwingend einen Betriebsarzt haben. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellen muss. Er muss sich von ihm bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz beraten lassen.


    Es handelt sich somit um eine Pflicht für alle Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen. Ab und zu ist dieser aber nicht innerhalb des Unternehmens angesiedelt sondern die Leistung wird von außerhalb zugekauft.


    Deshalb müssen Sie hier nochmal genau nachfragen. Der Betriebsarzt soll dann eine genaue Analyse Ihrer Einschränkungen vornehmen und für Sie und den Arbeitgeber ein sog. positives Leistungsbild (also was können Sie noch alles leisten) erstellen.


    Aufgrund dieses positiven Leistungsbildes können Sie dann mit dem Arbeitgeber ins Gespräch gehen und Ihre weitere Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung besprechen.


    Dies wäre mein Rat für das weitere Vorgehen.


    Mit freundlichen Grüßen

    -Weidenoberpfalz-

«1

Antworten

  • Vielen lieben Dank, ich bin gerade am durchforsten und lesen.

  • Hallo Inaromy,u

    hast du denn einen Schwerbehindertenausweis, dann hättest Du Kündigungsschutz.

    Ansonsten könnte der AG ggf. wegen Nichteignung kündigen.

    Wenn nicht, dann dringend beantragen

    Vg Karin

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • @Karlinchen so ohne weiteres kann kein arbeitgeber kündigen, selbst wenn jemand nicht schwerbehindert sein sollte.


    vg

  • Ich hab mir heute das Formular für den Antrag auf Anerkennung für Behinderung heruntergeladen. Danke

    zur Kündigung: so einfach geht das zum Glück nicht , öffentlicher Träger und knapp 20 Jahre dort beschäftigt ;-)

  • Das ist ein Grund.

    Allgemein kann man das nicht sagen.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • @InaRomy Guten Morgen InaRomy,

    unser Fachexperte aus dem Bereich Recht und Finanzielles hat folgendes auf deine Frage geantwortet


    "Sehr geehrtes Forenmitglied,

     

    wir haben uns Ihre Anfrage angesehen. Zunächst muss hier die vertragliche und tarifvertragliche Situation geprüft werden. Der Reha-Bericht enthält medizinische Daten, die den Arbeitgeber nichts angehen.

     

    Gleichwohl sollten überprüft werden ob eine so genanntes BEM  (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchgeführt werden könnte. Ferner muss abhängig vom vertraglichen/ tarifvertraglichen und gesetzlichen Vorgaben überprüft werden ob neben dem Recht auf leidensgerechte Beschäftigung das Recht auf Teilzeit geltend gemacht werden kann. Sofern ein Personalrat besteht, könnten sie diesen ansprechen. Jedenfalls sollten Sie umgehend den Antrag Schwerbehinderung stellen, da u.U. die Schutzwirkung auf die Antragstellung zurückwirkt.

     

    Wir raten dazu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort aufsuchen und nach Klärung der Kosten für die Beauftragung (bitte vor Mandatserteilung aufklären lassen und klären) die dortige Hilfe in Anspruch nehmen.

     

    Mit freundlichen Grüßen"

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  • Ich habe meinen Arbeitgeber nun darauf hingewiesen , dass es einen Betriebsarzt geben muss und was der dann eben „ zu tun hat“ Dank euren Antworten und prompt kam gerade der Termin für Montag mit dem Hinweis „ aber nur der Reha Bericht reicht nicht aus“.

    ich hab nur eine MRT CD und den Reha Befund/ Bericht. Mein Hausarzt grad am Telefon war etwas ratlos was der Betriebsarzt ( im übrigen sitzt diese in einem anderen Bundesland - Fahrzeit 1 Stunde einfacher Weg) sonst noch benötigen könnte bzw verlangen darf.

    Hat jemand dazu noch Informationen?

    Und ja, dank Berufs- und Gesundheitsrechtsschutz werd ich mir einen Termin bei einem Anwalt ( vorsorglich) holen.

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 9. Feb 2023, 14:56

    @InaRomy

    Es ist eigentlich schade, dass es immerfort zu solchen überflüssigen Auseinandersetzungen zw. AGn und ANn kommt, in einer Zeit wo Personal - und FacharbeiterInnenmangel herrscht. Dein AG sollte doch froh sein über eine so langbeschäftigte und kompetente Mitarbeiterin wie du es bist, mit solch langjähriger Erfahrung. Statt dessen muss der Stress machen. Hast ja sonst nichts zu tun).

    Um das vorherige bestimmt gute Arbeitsverhältnis nicht ganz zu verlieren, würde ich den AG vorher nochmal über deine Kompetenzen informieren, und über die Strategie, die du anwenden willst, um den Arbeitsplatz zu behalten. Denn die Kosten für den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht trägt der, auch die deines Anwalts. Leider kennen sich viele AG auch nicht ganz aus, der könnte, selbst wenn er die sensiblen Daten hätte, die überhaupt nicht in deinem Interesse interpretieren. Und wie bereits gesagt, gehen die den auch nichts an. Datenschutz ist das Zauberwort. Ob du tatsächlich zu einem so weit entfernten Betriebsarzt fahren musst, wage ich mal vorsichtig zu bezweifeln. Da gibt es bestimmt noch eine Alternative. Ob da nicht der MDK ausreicht, der sein Gutachten an den Betriebsarzt überstellt?

    Zitat: Ich hab mir heute das Formular für den Antrag auf Anerkennung für Behinderung heruntergeladen. Zitatende

    Wäre ein Aufwasch -

    Also Rechtsanwalt.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Stimmt, das ist eben leider die Praxis.

    Der Ag lässt sich nicht auch gern bevormunden. Er muss selbst wissen, was ihm der Mitarbeiter wert ist.

    Eine erzwungene Weiterbeschäftigung ist eist nicht von langer Dauer.

    Hat der MdK ein Gutachten erstellt? Für Schwerbehinderung macht das oft das Versorgungsamt selbst.

    Letztlich gehts dann um Abfindung und der Hoffnung, dass ein anderer AG sozialer denkt.

    Der Betriebsrat sollte in einem solchen Fall wohl auch zur Mitarbeiterin kommen, sonst macht er sich wohl schon deshalb überflüssig.

    ina Ramy, mach das beste draus

    KArin

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • @Karlinchen

    Ja nu, dann eben geht sie zum Versorgungsamt. Ich meine, es müsste doch möglich sein, und einen Weg geben, um ihr die ganze (Tor -)tour zu vereinfachen?

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Den Bericht müsste sie ja haben, wenn die entschieden haben.

    Es ist eben bitter, was Behinderten so zugemutet wird und Seine in den Weg gelegt werden

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • @Karlinchen

    Ja, so meine ich das auch, und selbsterfahrungsgemäß können da ganze Geröllhalden draus werden. Dabei bin ich gar kein Mensch mit BehinderungEn im klassischen Sinne. Aber ich habe gelernt, mich durchzusetzen.

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  • @Gustav

    Macht sie sich aber, egal wie oft die Phrase wiederholt wird, schließlich geht es um ihren Job, den Lebensunterhalt, die soziale Selbständigkeit . Sich da keine Sorgen zu machen, hieße unrealistisch zu sein. Man sollte sie schon ernst nehmen damit.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!