Jobcenter, Behinderung, WBS

Hallo :)


Ich hätte eine Frage und zwar beziehe ich Sozialgeld vom Jobcenter und habe einen GdB von 100 (G,aG,H,B).

Laut WBS stand mir 80 qm zu (für mich und meinen Mann). Nun wird es bald 95 qm sein, laut WBS. Wir würden dann auch gerne in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Nur da wird dasselbe Problem sein, wie hier:

Das Jobcenter zahlt allerdings nur für 65 qm und sieht meine Wohnung "als sozialrechtlich nicht angemessen".

Ich hatte auch extra nachgefragt, da ich ja auch rollstuhlpflichtig bin, ob mir nicht mehr qm zustünden aber die klare Antwort war "Nein".

Jetzt habe ich aber hier gelesen, dass gerade "Rollstuhlfahrern" - vor allem mit einem höheren WBS (bspw. 80 qm) - mehr qm zustehen und damit auch mehr Miete übernommen wird vom Jobcenter.

Derzeit muss ich eine Differenz aus den Leistungen bezahlen.


Kennt sich da jemand rechtlich aus, ob jetzt das Jobcenter Recht hat oder das, was ich hier gelesen habe?

Antworten

  • @Lisa7 Guten Morgen Lisa7,

    schön, dass du dich in unserer Community einbringst. Danke für dein Vertrauen, sei willkommen.

    Ich habe deine Frage bereits an unsere Fachexperten weitergeleitet. Und bestimmt hat auch dass eine oder andere Community Mitglied bereits Erfahrungen gemacht, die gerne mit dir geteilt werden.

    Außerdem haben wir auf unserer Webseite verschiedene Fachartikel zum Thema wohnen. Viel Spaß beim Stöbern und Austauschen.

     

    Viele Grüße

    Annemarie

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  • @Lisa7

    Hallo, durch die Änderungen mit der Einführung des Bürgergeldes, die auch Hartz IV beeinflussen, und der Wohnrechtsreform, gehört ihr zu den ersten Opfern, die sich durch den neuen Paragraphendschungel werden wurschteln müssen. Ganz sicher braucht ihr jemanden, der die neuen Regelungen zunächst mal gut kennt, und die für eure Rechtsansprüche bündelt und durchsetzt. Wenn für dich bisher das Jobcenter zuständig war, bist du ja vorher noch berufstätig gewesen. Somit ist auch das Bundesteilhaberecht maßgeblich. Damit stehen dir und letztlich euch auch ganz andere Möglichkeiten zu. Aber eins verstehe ich nicht: wenn du bisher Leistungen aus H IV bekamst, was hat das mit WBS, Wohnberechtigungsschein??, zu tun? Der kommt doch bei Sozialleistungen gar nicht in Betracht. Somit sind die QM Größenangaben des WBS auch nicht relevant. Lediglich die zstzl. Leistungen wg. des GdB + Sozialleistungen sind maßgeblich. Pflegegeld obendrauf.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Hallo @Lisa ,

    diese Frage kann man nicht anhand von Quadratmetern festmachen.

    Ich kann dazu derzeit leider nur sagen, dass es nach den alten SGB zwei Regelungen bei rollstuhlpflichtigen Personen die Regelung plus eine Person gab. Also nehmen wir an. In ihrem Fall sind es zwei Personen. Sie sind auf den Rollstuhl angewiesen deshalb wird die Wohnraumgröße für drei Personen genehmigt.

    Allerdings kann ich derzeit noch keine Aussage darüber treffen, ob es beim Bürgergeld genauso ist.

    Ich würde Ihnen raten, im Zweifelsfall gegen einen Ablehnungsbescheid in Widerspruch zu gehen. Falls es notwendig wird, die Hilfe eines Anwalts zu rate zu ziehen.

  • Hallo Lisa,

    vielleicht findest Du einen Ansatz im neuen Bürgergeldgesetz

    Da gibt es auch einen neuen Mehrbedarf, den man geltend machen kann

    Da steht was in §30 Abs.10 SGB XII neu

    Da musst Dich beraten lassen, wohl aber nicht beim Jobcenter

    Gruß

    Karin

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)