Wer darf mein steuerbegünstigtes Fahrzeug fahren?

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Hallo zusammen, ich bin der Neue😉.

Ich habe gelesen, dass eigentlich nur ich das Fahrzeug führen darf, weil mir das Merkzeichen G zugestanden wurde und ich darauf hin die Steuerermäßigung in Anspruch genommen habe. Jetzt habe ich in euren Ausführungen aber auch gelesen, dass jemand anderes mein Auto fahren darf, wenn der Zweck mir zugute kommt. Also wenn meine Frau einkaufen fährt, dann hat das ja auch den Zweck, ihren armen Krüppel zuhause mit ausreichender und schmackhafter Nahrung zu versorgen. Also wären diese Fahrten legitim oder?

Danke für eure Aufklärung

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  • KarlL
    KarlL ✭✭✭
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    "Andere Personen dürfen es nur benutzen, wenn die Fahrt der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person dient"

  • KarlL
    KarlL ✭✭✭
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    Jo

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  • Ralf
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    Also schlussendlich wenn meine Frau etwas für unseren gemeinschaftlichen Haushalt besorgt. Richtig?