Verschlimmerungsantrag sinnvoll bei Rezidiv nach Prostatakrebs?

Hallo und guten Morgen,


mein Mann hat nach der Erstdiagnose seines Prostatakrebses mit Radikaler Prostatektomie einen GdB von 80 erhalten. Nun gab es nach 3,5 Jahren leider einen Rezidiv mit Bestrahlung. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema? Könnte ein Verschlimmerungsantrag sinnvoll sein um einen höheren Grad zu erhalten?

Antworten

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 18. Jan 2023, 11:34

    hallo @Gabriele27,

    ob ein verschlimmerungsantrag bei deinem mann sinnvoll ist, da er bereits einen gdb von 80 hat, kann ich leider nicht beurteilen. vielleicht sollte er seinen arzt bzw. seine ärztin fragen.

    den antrag kann er natürlich stellen, mehr als eine ablehnung kann ja nicht erfolgen.

    wir haben gerade einen ähnlichen thread im forum:


    lg und alles gute für deinen mann

    jenner

  • Danke für die Info und die guten Wünsche!

    Hat noch jemand Erfahrung mit diesem Thema?

  • @Gabriele27 hallo, ist der schwerbehindertenausweis befristet? falls ja, wird die befristung nun sicherlich verlängert (ohne verschlimmerungsantrag). meint dein mann, dass er einen gdb v. 90 oder 100 bekommen kann? ich befürchte, die aussichten sind gering. probieren kann er es ja trotzdem.


    schöne grüße und beste wünsche

    anne

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 18. Jan 2023, 18:26

    @annev

    (Zitat) : ich befürchte, die aussichten sind gering. probieren kann er es ja trotzdem. (Zitatende)

    Bei all deiner Selbsterfahrung auf dem Gebiet verstehst du es prächtig, der Fragestellenden "Mut" zu machen.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • @Gabriele27

    BSG, Urteil vom 9. August 1995 - a.a.O. - juris Rn. 13

    Hallo, bei Krebserkrankungen jeder Art gibt es eine s.g. Heilungsbewährungszeit, innerhalb derer der Patient, die Patientin einen Schwerbehindertenstatus von min. GdB 50 bekommt. Ist diese Zeit rum, entfällt der wieder. Darauf verweist das o.g. Urteil.

    Jetzt wurde deinem Mann ein Gdb 80 zugesprochen, was einen bestimmten Grund hatte, der aber auch durchaus für eine begründete Höherstufung reichen könnte. Daher würde ich an deiner Stelle, unter Berufung auf diesen Umstand, einen Antrag auf Höherstufung stellen. Dann kommt wieder der MDK, den Rest kennt ihr. Günstig wäre sicher ein Bericht der Behandlung, eine Prognose, und eine Empfehlung für die Höherstufung. Bei Ablehnung geht ihr in Widerspruch; das reicht manchmal, um das Anliegen durchzuboxen. Sonst melde dich einfach nochmal.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • @Gustav

    Berechtigte Frage. Aber rein logisch betrachtet sollte er schon kommen, weil die Differenz zu GdB 100 beträgt zwei Teilgrade von GdB 10, und das muss begutachtet werden. Deswegen soll ein potentieller Antragsteller*in auch immer hoch fordern. Letztlich weiß der / die Antragstellende ja nicht, was gefordert werden könnte.

    Aber ehrlich genau weiß ich Das jetzt auch nicht, ich habe direkt GdB 100 mit ( G) erhalten.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 19. Jan 2023, 13:10

    off topic

    meine meinung:

    den gdb bestimmt das versorgungsamt (so nennen die sich bei uns). pflegegrade werden vom mdk festgesetzt.

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 21. Jan 2023, 11:21

    OT

    @Pitjes da muss ich keine selbsterfahrung haben. ich bin dir gegenüber keine erklärung schuldig, warum ich mich mit prozedere (auch als frau) auskenne und einen fall kenne, bei dem keine höhere einstufung erfolgte.

    damit will ich der fragestellerin nicht den mut nehmen, sondern ihr meine erfahrung mitteilen. wenn aussichtungen (nach eigener kenntnis) nicht so gut sind, sollte man das auch schreiben dürfen.


    vielleicht kommt ja noch ein hilfreicher beitrag für @Gabriele27 nach einigen wortmeldung, die eher verwirrung stiften könnten und z.t. vom thema abschweifen.

  • Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu In der Community und habe gerade die ganze Prozedur hinter mir. Ein Antrag auf Verschlimmerung beim Landesamt für Soziales macht wirklich nur Sinn, wenn von den entsprechenden Fachärzten neue aussagefähige Gutachten vorliegen. Eine große Hilfe war für mich der Sozialverband

    Beste Grüße

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 29. Jan 2023, 13:03