Unfall mit Rollstuhl und Fahrerflucht des Verursachers

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, dass jemand eine gute Idee hat, denn wir werden gerade von allen Seiten alleine gelassen.


Mein Freund sitzt aufgrund verschiedener Behinderungen in einem elektrischen Rollstuhl (bis 6 km/h). Dieser ist gerade neu, 10 Monate alt, und steht im Eigentum des Sanitätshauses. Die Krankenkasse hat die Anschaffung gezahlt und zahlt an das Sanitätshaus eine monatliche Miete. (Ganz genau ist nicht alles bekannt, es bestehen irgendwelche Verträge und die nächste Anschaffung würde erst in 5-10 Jahren gezahlt)

Nun waren mein Freund und ich in der Stadt. Während ich einkaufen war, wollte er eine Kreuzung überqueren. Er fuhr bei Grün rüber - und wurde von einem rechts abbliegenden LKW angefahren! Der hielt kurz an, pöbelte rum - und fuhr dann weg! Mein Freund war so benommen und geschockt, dass er nicht einmal mitbekam, dass er gedreht worden war. So versuchte er zwar, Fotos von dem LKW zu machen, aber leider in die falsche Richtung. So weiß er nur, dass der LKW weiß war - mehr nicht. Es gibt zwar eine Zeugenaussage, aber auch die konnte nichts Näheres zum LKW beitragen.


Mein Freund ist glücklicherweise kaum verletzt worden, aber der Rollstuhl ist mehr oder weniger ein Totalschaden. Er fährt so gerade eben noch, aber die Elektronik hat einen ordentlichen Schaden und der ganze Rollstuhl ist verzogen. Mein Freund bekommt Rückenschmerzen, wenn er damit fährt.


Mein Freund meldete den Schaden mit der polizeilichen Anzeige und allen möglichen Unterlagen zum Unfall dem Sanitätshaus. Das kam auch recht schnell vorbei - aber statt wir am Telefon versprochen einen Ersatzrollstuhl für die Zeit der Reparatur bzw. Begutachtung mitzubringen, kam der Mitarbeiter ohne Ersatz und hatte ein Schreiben in der Hand, dass es erst mal keinen neuen Rollstuhl gibt, sondern der Rollstuhl erst mal begutachtet werden sollte und wir den Schaden dann bezahlen sollten.Erst wenn das Geld da sei, würden sie einen neuen Rollstuhl besorgen.


Wir waren total überrascht und haben die Mitnahme des Rollstuhls verweigert, denn ohne wäre mein Freund in der Wohnung eingesperrt, käme nicht mal zum Hausarzt. Und außerdem haben wir nicht mal annähernd die finanziellen Mittel, um einen elektrischen Rollstuhl zu bezahlen! Wir beziehen Grundsicherung!


Dann haben wir herum telefoniert. Das Sanitätshaus stellt sich stur. Sie wollen Geld, sonst gibt es keinen intakten Rollstuhl. Wir sollten den Fall unserer privaten Haftpflichtversicherung melden. Als wir entgegneten, dass die nur für von uns verursachte Schäden zahlt, wurde uns nahe gelegt, dass wir behaupten sollten, wir hätten den Schaden verursacht.


Zu unserer Überraschung fand sich noch eine Haftungsausfallversicherung, die erst signalisierte, dass sie den Schaden am Rollstuhl übernehmen will - dann aber feststellte, dass sie doch nicht zahlen will, da der Rollstuhl nicht in unserem Eigentum stand, sondern im Eigentum des Sanitätshauses.


Die Krankenkasse sieht keinen Grund, tätig zu werden. Sie zahlt einfach weiter ihre Miete und will ansonsten von nichts wissen.


Es gibt zwar einen Entschädigungsfond, der manchmal bei Unfallflucht etc. zahlt, aber ob in diesem Fall, ist ungewiss, und wenn, dürfte es viele Monate dauern, da er erst zum Einsatz kommt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.


Ergebnis: Wir haben einen Rollstuhl mit Totalschaden, für den wir inzwischen eine Rechnung von 14.000 € bekommen haben. Wenn wir die nicht zahlen, gibt es keinen neuen/intakten Rollstuhl.


Nun meine Fragen:


  1. Hat irgend jemand eine gute Idee, was wir machen müssen, damit mein Freund wieder einen vernünftigen Rollstuhl bekommt? Wer ist in solchen Fällen zuständig? Hat jemand Erfahrung?
  2. Das Sanitätshaus hat uns auch vorgeworfen, den Rollstuhl nicht ordentlich versichert zu haben, sonst würde eine Versicherung ja zahlen. Wir haben herumtelefoniert - und keine einzige Versicherung gefunden, die in einem solchen Fall zahlen würde (eine vielleicht, aber die will uns wegen schlechter Bonität nicht)! Wer weiß Rat - gäbe es tatsächlich eine Versicherung, die im obigen Fall zahlen würde?
  3. Ich habe Gerüchte gehört, dass die Krankenversicherung in so einem Fall in Vorleistung treten müsste, denn ohne vernünftigen Rollstuhl verschlimmert sich der Zustand meines Freundes auch, weil er auch nicht mehr zum Schwimmen fahren kann, was seine chronischen Schmerzen deutlich verbessert hat. Ich finde dazu aber nichts, um die Krankenkasse unter Druck zu setzen. Wer kann mir mit einem Gesetzestext oder Urteil weiter helfen?
  4. Nach meinem Verständnis verstehe ich nicht, wieso wir überhaupt den Schaden am Rollstuhl zahlen sollen, denn wie sich bisher aus allen Untersuchungen der Polizei zum Unfallhergang ergibt, trifft meinen Freund keinerlei Schuld an dem Unfall. Nach meinem Rechtsverständnis müsste das Sanitätshaus sich an den (flüchtigen) LKW-Fahrer halten und sehen, dass der gefasst wird. Hat jemand eine Erklärung, warum wir für den Schaden aufkommen sollen? Einfach nur, weil wir die Dummen sind und uns (bisher) nicht wehren?


Ich bin dankbar für jeden guten Tipp - wir sind nach inzwischen zwei Wochen ergebnislosen Herumtelefonierens inzwischen absolut frustriert und fühlen uns von allen allein gelassen. Und meinem Freund geht es immer schlechter ...

Kommentare

  • @Aliena Guten Morgen Aliena,

    danke, dass du viel über dich und deine Situation teilst. Das war bestimmt nicht leicht. Sicher gibt es einige Community Mitglieder die dir die gesuchte Hilfe durch Austausch zukommen lassen.


    Außerdem habe ich deinen Post auch an einen unserer Fachexperten weiter geleitet. Vielleicht helfen dir auch die Infos aus unserem Fachartikel zu verschiedenen Fragenstellungen aus dem Bereich Recht & Soziales weiter.


    Alles Gute für dich und deinen Partner

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  • Hallo Aliena


    Etwas kompliziert.Der Inhaber ist das Sanitätshaus.Die Krankenkasse zahlt nur die Miete.

    Ihr habt soweit alles richtig gemacht was den Unfall betrifft.

    So wie ich das lese versucht das Sanitätshaus den Vorgang auf euch abzuschieben.

    Um das jetzt aufzulösen würde ich euch raten eine Anwalt zu rate zu ziehen.Keine Angst wegen der Anwaltskosten.Die werden übernommen da Ihr über keine ausreichenden Mittel verfügt.Am besten Ihr nehmt euch einen Anwalt der auf Sozialrecht spezialisiert ist.

    Ich denke einmal das das der beste Weg ist.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Guten Morgen @Aliena ,

    aufgrund der Komplexität des Falles muss ich erst einmal sagen, dass ich kein Rechtsanwalt bin, und meine Ausführungen nur meine Rechtsauffassung wiedergeben.

    1. Weigert die Kasse sich, bleibt nur der Gang vor das Gericht. Denn nach § 33 Abs. 1 S 1 SGB V muss der Betroffene mit einem funktionsfähigen Hilfsmittel versorgt zu sein. Die Kasse muss auf den Defekt eines Hilfsmittels durch Instandsetzung oder durch Ersatzbeschaffung reagiert, wenn sie denn den Gebrauch des im Einzelnen notwendigen Hilfsmittels nur überhaupt ermöglicht ( BSG, Urteil vom 12.09.2012, Az.: B 3 KR 20/11 R ).
    2. Ja, es gibt spezielle Versicherungsunternehmen die Rollstühle versichern, diese sind aber speziell abzuschließen. (z. B. www.versicherungsstelle-ccb.de), je nach Konstellation, das trifft auf Ihren Fall auch nicht zu, kann auch die Hausratversicherung einen Schaden bezahlen. Aber das nur als kurze Anmerkung.
    3. siehe Ausführungen unter Nummer eins.
    4. Die Krankenkasse ist aus meiner Sicht ersatzpflichtig. Allerdings hat man als Opfer eine Verkehrsunfallflucht immer das Problem Kosten erstattet zu bekommen. Schmerzensgeld, Mehrufwand, der durch das beschädigte Fahrzeug (in diesem Fall Rollstuhl) entstanden ist und so weiter. Deshalb gibt es beim Auto auch die Vollkasko Versicherung, die dann einspringt. (siehe Punkt zwei).

    Also abschließend noch einmal die Krankenkasse, muss aus meiner Sicht für Ersatz sorgen. Es kann unter Umständen auch helfen, diesen Fall über die Presse (TV, Zeitung, online) öffentlich zu machen. Manchmal bewegt sich dann auch etwas. Und zu guter letzt können Sie sich auch noch an die Verkehrsopferhilfe wenden.(http://www.verkehrsopferhilfe.de).

    Aufgrund der Komplexität der Gesamtlage würde ich Ihnen aber auch, schon alleine aus dem Grund selbst nicht irgendetwas zu übersehen, dazu raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aber bevor sie in ein Gespräch einsteigen, gleich klar zu äußern, dass Sie Grundsicherung beziehen und auf Prozesskostenhilfe angewiesen sind.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen, Weidenoberpfalz

  • Da der Rollstuhl unter 6 km/h liegt ist er nicht Versicherungspflichtig und hätte wohl, nach allem was ich dazu gelesen habe, von Deinem Freund abgeschlossen werden müssen, aber ob evtl. der Vermieter das übernehmen müsste kann Dir nur ein Anwalt sagen. Lass Dir dafür das Aktenzeichen von der Polizei geben. Die Ermittlungen nach dem LKW Fahrer wird bei Fahrerfluchtautomatisch von der Polizei übernommen. Stell auf jeden Fall so schnell wie möglich den Antrag beim Entschädigungsfond, bei unseren Gerichten würden die wahrscheinlich eher zahlen als eine Gerichtsverhandlung angesetzt, erläre die Dringlichkeit.

    Ich rufe morgen den Chef von meinem Sanitätshaus an und frag den wie sich das mit der Vermietung und Versicherung bei elektrischen Rollstühlen verhält, ich informiere Dich dann über das Ergebnis.

  • @Aliena Guten Morgen Aliena,

    einer unserer Fachexperten aus dem Bereich Recht hat folgende Antwort auf Ihre Frage


    "In der geschilderten Sachlage ist der Rollstuhlfahrer leider nicht Eigentümer des Rollstuhls, sondern lediglich Nutzer. Er ist auch nicht einmal direkt Mieter, sondern die Krankenkasse.

    Die Forderungsausfallversicherung könnte gegebenfalls doch noch eintrittspflichtig sein, hier müssten aber die konkreten Vertragsbedingungen geprüft werden.

    Ich persönlich habe die Angelegenheit mit zwei meiner Fachkollegen besprochen.

    Ich hatte zunächst an die Verkehrsopferhilfe gedacht, hier ist es allerdings auch so, dass hier der Rollstuhlfahrer als Person nicht selbst geschädigt wurde, sondern das Eigentum des Sanitätshauses.


    Hier das Problem:


    Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe richten sich nach Paragraph 12 PflVG:

     

    In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 können gegen den Entschädigungsfonds Ansprüche nach § 253 Abs. 2 BGB nur geltend gemacht werden, wenn und soweit die Leistung einer Entschädigung wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist. Für Sachschäden beschränkt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 die Leistungspflicht des Entschädigungsfonds auf den Betrag, der 500 Euro übersteigt. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden am Fahrzeug des Ersatzberechtigten können darüber hinaus in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 nur geltend gemacht werden, wenn der Entschädigungsfonds auf Grund desselben Ereignisses zur Leistung einer Entschädigung wegen der Tötung einer Person oder der erheblichen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Ersatzberechtigten oder eines Fahrzeuginsassen des Fahrzeugs verpflichtet ist.

     

    Bei einem Wiederbeschaffungswert von rd. 14.000,00 würde die Verkehrsopferhilfe meinem Verständnis nach also 13.500,00 abzüglich Restwert zahlen, wenn das schädigende Fahrzeug gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 PflVG nicht ermittelt werden kann. Aber das Problem dürfte hier sein, dass der Rollstuhlfahrer offenbar nicht Eigentümer des Rollstuhls ist. Der Schadensersatzanspruch steht in diesem Fall dem Sanitätshaus zu, das offenbar Eigentümer des Rollstuhls ist.

     

    Als unmittelbarer Besitzer könnte der Rollstuhlfahrer aber einen eigene Schadensersatzansprüche wegen Eingriffe in das Recht zu Besitz, Gebrauch und Nutzung haben, also wegen des Nutzungsschaden. Hierzu zählen insbesondere der Nutzungsausfall bzw. die Mietkosten für einen Ersatzrollstuhl und der sogenannte Haftungsschaden. Der Haftungsschaden ist der Schaden, den der unmittelbare Besitzer selbst dem mittelbaren Besitzer und Eigentümer wegen der Beschädigung der Sache bezahlen muss. Diesen Sachschaden könnte er gegenüber der VOH geltend machen, wenn das schädigende Fahrzeug gem. 12 Abs. 1 Nr. 1 PflVG nicht ermittelt werden kann.

     

    Sollte das Sanitätshaus Vermieter des Rollstuhls sein ,hätte das Sanitätshaus einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter wegen Verschlechterung der Mietsache, der nach § 548 BGB innerhalb von 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache verjährt. Da die Mietsache noch nicht zurückgegeben wurde, hat die Verjährung noch nicht zu laufen begonnen.

     

    Der Rollstuhlfahrer dürfte aber einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch gegen die KK haben wegen der Zur-Verfügung-Stellung eines neuen Hilfsmittels/Rollstuhls bzw. auf Zahlung der Reparaturkosten. Hier käme es aber wahrscheinlich darauf an, was zwischen der KK und dem Rollstuhlfahrer vereinbart wurde. Das Ist aber eine sozialversicherungsrechtliche Frage, die ein Fachanwalt für Sozialrecht sicher besser beantworten kann.


    Quintessenz der doch sehr komplizierten Rechtslage wäre daher folgende Empfehlung:


    Der Anfrage sollte sich mit dem Sanitätshaus in Verbindung setzen und sich die Rechte aus der Eigentumsverletzung abtreten lassen, damit er sie in eigenem Namen geltend machen kann.


    Gegebenfalls sollte er durch einen Fachanwalt für Sozialrecht prüfen lassen, ob nicht doch ein Anspruch auf Gewährung eines neuen Rollstuhles gegenüber der Krankenkasse besteht.


    Ich hoffe dem Anfrager mit dieser komplizierten Rückantwort ein wenig weitergeholfen zu haben."

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  • Danke für die vielen guten Denkansätze!👍️


    Mein Freund ist ein klein bisschen (im Verhältnis dazu, was man sich sonst bei einem LKW-Unfall vorstellt) verletzt worden. Er war im Krankenhaus, wo man eindeutige Spuren eines Unfalls festgestellt hat (Schleudertrauma).


    Zum Sanitätshaus haben wir keine vertraglichen Verbindungen, die stellen den Rollstuhl aufgrund ihrer Verbindung mit der Krankenkasse. Das Sanitätshaus meinte nur, dass wir den Rollstuhl mit versichern müssten, was wir auch gemacht haben - er steht explizit mit in der Haftpflichtversicherung drin. Und da wir vor vielen Jahren schon einen Unfall hatten, wo der Rollstuhl von einem für diese Fahrt nicht versicherten Auto zerstört wurde, haben wir inzwischen sogar eine Ausfallversicherung. Für den damaligen Fall wären wir inzwischen versichert, aber eben nicht den aktuellen, wie wir feststellen mussten.


    Und vielen Dank für die Experten-Antwort! Da ich ein klein bisschen juristisch vorgeschädigt/bewandert bin, hört es sich für mich gar nicht so kompliziert an, sondern bringt wirklich Licht ins Dunkel. Damit können wir gucken, wie wir nun weiter vorgehen und an wen wir uns halten müssen 🙂

  • Hallo Aliena,

    deine Krankenkasse ist verpflichtet dich mit dem im Einzelfall erforderlichen Hilfsmittel zu versorgen. Sofern die Krankenkasse eine Neuversorgung verweigert, sollten Sie sich dringend anwaltliche Hilfe suchen. Ggf. könnte man ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht überlegen.

    Alles Gute und viel Erfolg!

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 19. Nov 2022, 11:40

    @Slowrider

    Hallo, ich bin der Meinung, dass in diesem verschachtelt komplizierten Rechtsfall ein Fachanwalt für Sozialrecht nicht hilfreich wäre, da hier erstmal das Vertragsrecht nach BGB zu Grunde liegt, dann für den Unfall das Straßenverkehrsrecht, StVG, und für die Versicherungsfragen das Versicherungsrecht.

    Ich denke, überhaupt ist ein Anwalt eine gute Idee!

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • hallo, es wäre interessant zu erfahren, wie weit @Aliena seit dem 28.10. gekommen ist und was sie unternommen hat.


    schöne grüße

    anne

  • ja, das wäre es. aber seitdem war sie hier nicht mehr onliine (fast 1 monat). 😕