Wohnungsgröße für Schwerbehinderte in München

Bellaitalia
Bellaitalia ✭✭
bearbeitet 28. Feb 2023, 13:05 in Bauen & Wohnen
Ich bin schwerbehindert, 100% mit „aG“, sitze aber noch nicht im Rollstuhl. Dass ich große Probleme habe, kann man sich vermutlich vorstellen.

Auch habe ich eine missglückte Krebs-OP hinter mir und deshalb nun einen künstlichen Ausgang habe.

Im Internet habe ich gelesen, dass man sich nach den Bedürfnissen des Behinderten richten müsse/sollte, und eine barrierefreie Wohnung mit 48 bis 50qm angemessen sei.

Ich kann auch z.B. nicht mehr auf eine Leiter steigen, das bedeutet, dass ich statt einem Schrank mehrere Regale oder Kommoden stellen können muss. Das bedeutet aber wohl auch wieder mehr Qm.

Das Wohnungsamt will mir aber nur 43qm zugestehen. Das Amt schrieb mir: ein Zimmer über 10qm, ein halbes Zimmer unter 10qm. Unter 10qm, was kann man da außer dem Bett noch stellen?

Ist dies gesetzlich wirklich zulässig?

Ich musste sogar zum Gesundheitsamt wg. Wohnungsgröße.

Dieses schrieb:

„Die bestehenden Gesundheitsstörungen bedingen keinen medizinisch begründeten Mehrraumbedarf. Jedoch ist das Merkzeichen aG mit einer Rollstuhlpflichtigkeit sowohl außerhalb als auch innerhalb des Hauses gleichzusetzen. Daher ist aus medizinischen Gründen eine barrierefreie Wohnung, in der die Fortbewegung mit einem Rollstuhl, auch zu Wasch- und Duschgelegenheiten, möglich ist, zwingend erforderlich.“

Nun musste ich noch zusätzlich von meiner Ärztin ein Formular ausfüllen lassen!

Ich habe dem Wohnungsamt mitgeteilt, dass ich wegen meiner Behinderung dringend eine Waschmaschine und einen Geschirrspüler stellen muss.

Antwort: die Küchengestaltung stellt kein Vergabekriterium dar.

Das heißt wohl, dass das mein Privatvergnügen ist, dafür kann ich dann ja wohl den Herd hinauswerfen.

Können Sie mir bitte etwas zu Wohnungsgrößen für Behinderte sagen?

Ich bin wirklich sehr verzweifelt, sonst würde ich Sie nicht anschreiben. Können Sie mir bitte, bitte eine Antwort schreiben?

In vier Wochen sind die Pläne vom Ackermannbogen da, und dann werden die Wohnungen vergeben.

Die Stiftung Pfennigparade baut auch derzeit, Apartment-Größe 48 qm.


Ich führe so einen Kampf mit dem Wohnungsamt und bin damit völlig alleine.


Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Maria T.
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Antworten

  • @Bellaitalia Hallo Bellaitalia,

    danke für deinen interessanten Post. Ich hoffe, du hast zwischenzeitlich eine deinen Bedürfnissen entsprechend eingerichtete Wohnung gefunden.

    Viele Grüße

    Annemarie

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  • Hallo Annemarie, nein, die Frage ist bis heute nicht beantwortet.

    Vermutlich benötigt man ein ärztliches Attest, braucht aber einen Anwalt, der einem sagt, was da stehen muss.

    Schade, dass das Forum mir nicht weitergeholfen hat.

    Viele Grüße Bella

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 31. Aug 2022, 07:51

    hallo @Bellaitalia, das ist ja wirklich ärgerlich, dass dir niemand aus dem forum helfen konnte, das kann man sicher auch nicht in jedem fall erwarten.

    leider bin ich bei dieser frage auch total hilflos. 🙄

    wo hast du dich denn sonst inzwischen noch erkundigt (immerhin seit 2015!), was du machen kannst?


    lg jenner

  • Hallo Jenner,

    sorry, aber ich führe und führte wegen dieses Themas mittlerweile so viele Gespräche, dass mich das alleine schon sehr viel Energie kostet, da ich wahnsinnige Schmerzen habe und mich um viele Dinge kümmern muss.


    Ich gehe jetzt zum Anwalt, der wird mir dann sagen können, was ich zu tun habe. Ich weiß bloß noch nicht, wie ich hinkomme, mit der Entzündung im Fuß. Bin gerade gestürzt, wegen meiner Lähmungen.


    Allen anderen hier mit der gleichen Problematik wünsche ich viel Glück.


    Gruß Bellaitalia

  • @Bellaitalia na dann auch für dich viel glück, auch bei dem anwalt.


    vg jenner

  • Hallo Maria, mit Stand vom 15.03.2021, steht dir im Bundesland Bayern, für einen Ein-Personen-Haushalt, im sozialen Wohnungsbau, eine Wohnung, von 40m², zu. Für Rollstuhlfahrer plus 15%; das entspricht 46m². Dein Hinweis " angemessene Wohnungsgröße" ist in diesem Zusammenhang korrekt wiedergegeben. In wie weit das Wohnungsamt eine Tolerenz von einem oder zwei Quadratmeter zustimmt ist zu erfragen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich hoffe du und dein Rechtsbeistand haben Erfolg. Gruß Fred

  • @Helfende Hand guten morgen,

    maria hat sich ja seit fast einen monat leider nicht mehr gemeldet.

    weißt du zufällig, wie die bestimmungen für die anderen bundesländer sind? das wäre sicher für einige unter uns von interessen.


    viele grüße

    anne

  • Hallöchen BellaItalia,

    m. W. n. sind die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der entsprechenden Ämter häufig unwillig, auf die jeweiligen Individualbedürfnisse einzugehen. Aaaber: frag nach bei Google, da werden sie geholfen (etwa: Wohnungsgrösse eine Person Paragraph 77 SGB IX) bezogen auf dein Bundesland. In NRW stehen dir 45 bis 50 qm zu, im Falle mit rollstuhlpflichtiger Behinderung plus 10 qm. Die Behindertenverbände wissen mehr, die machen auch Hausbesuche.

    Bist du denn zwztl. weiter gekommen?

    Peter

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Ach, übrigens stellt die Küchengrösse selbstverständlich auch ein Vergabekriterium dar, da muss z. B. der Küchentisch bzw. die S püle Rollstuhlgerecht unterfahrbahr, also höhenverstellbar variabel sein. Damit gehst du aber zur Pflegeversicherung, da stehen 4000 €/A zur Verfügung. Also Platz muss da sein.

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  • Hallo Gustav,

    wie dem auch sei, muss man genug Platz dafür haben. Es ist ohnehin wichtig, erst alle Behauptungen der Sachbearbeiter zu überprüfen, da die, ohne was Böses unterstellen zu wollen, häufig Fehler machen, wie die zahlreichen Widerspruchsverfahren belegen. Erst kürzlich gab es dazu eine Sendung beim Deutschlandradio.

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  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 2. Okt 2022, 14:40

    "m. W. n. sind die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der entsprechenden Ämter häufig unwillig, auf die jeweiligen Individualbedürfnisse einzugehen"


    @Pitjes deine verallgemeinerung und auch unterstellungen kann dir aus gründen der meinungsfreiheit keiner nehmen.


    vielleicht sollte man mal auf das eigentliche thema zurückkehren ehe dieser thread gesperrt bzw. beiträge teilweise gelöscht werden.

  • Hallo, liebe Mitglieder,

    vielen Dank für Eure Beiträge.

    Nach Rücksprache mit einem Anwalt für Sozialrecht, meinte dieser, dass ich völlig damit richtig läge, mir ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen, dass ich wegen der Schwerbehinderung, 100% mit aG (kann ja auf keine Leiter mehr steigen, also müssen Möbelstücke auf Augenhöhe sein, und dadurch benötige ich mehr Qm, ebenso für meine Wund- und Stomaversorgung, die Pakete müssen ja auch Platz haben) eben mehr Wohnfläche benötige.

    Mehr könne er auch nicht tun.

    Habe also ein Attest aufgesetzt (das kann der Patient am Besten selbst, da ja er besser weiß, was er alles braucht, als der Arzt), habe es vom Doktor unterschreiben lassen und an das LRA geschickt.

    Zusätzlich habe noch Fotos gemacht (Wohnungsrollstuhl, usw.) und der email angehängt.

    Das LRA hat dies so akzeptiert und gespeichert.

    Für München gilt übrigens die 50qm-Grenze, hatte da Schriftverkehr mit dem Obersten Chef des Wohnungsamtes (weil ich denen so auf die Nerven ging).

    Auch diesem werde ich nun das Ärztliche Attest zusenden, da ich sowohl in der Stadt als auch auf dem Land suche.

    Vielleicht kann ich so dem Einen oder Anderen mit dieser Auskunft weiterhelfen.

    Liebe Grüße Eure Bellaitalia. 🙂

  • Bellaitalia
    Bellaitalia ✭✭
    bearbeitet 2. Okt 2022, 11:49

    Ach ja: Man muss dringend unterscheiden zwischen einer barrierefreien und behindertengerechten Sozialwohnung oder einer Wohnung nach München-Modell!

    Und das macht die ganze Sache so kompliziert!


    Ich habe gelesen, gelesen und gelesen. Soviel Zeit und Nerven, Telefonate geführt. Das ist ein wahres Dickicht.


    Für ständig und nicht ständig im Rollstuhl fahrende Menschen (Singles) gilt für eine zwei-Zimmer-Wohnung NACH MÜNCHEN-MODELL die 65qm-Grenze.

    Da ich als Nicht-ständig-im-Rollstuhl-suchende zusätzlich noch beim Wohnungsamt für eine barrierefreie (also nicht behindertengerecht!) SOZIALWOHNUNG gemeldet bin, gelten hier andere Wohnraum-Vorschriften.

    Diese sind vor nicht allzu langer Zeit in Bayern geändert worden (was ich nicht wußte).

    Die Beamten, die das geändert haben, haben eben selbst keine Behinderung.


    Mein Problem liegt bei der Wohnungsgröße für barrierefreie SOZIALWOHNUNGEN!

    Auch für meine Mehrfach-Behinderung (als nicht ständig im Rollstuhl sitzende Bürgerin bin ich gemeldet für eine zwei-Zimmer-Sozial-Wohnung, da hat mich aber das Wohnungsamt extra noch zum Gesundheitsamt geschickt, und ich musste ein ganzes Jahr warten, und auch die Kosten für das Gutachten selbst tragen.

    Und, ganz ehrlich, das war Schikane. Ich hatte dort sehr viel Ärger und Auseinandersetzungen mit den Beamten des Wohnungsamtes und das war ganz klar ihre Rache dafür (denn sie teilten mir mit, dass ich ihnen so viel Arbeit machen würde). Die wußten ganz genau, dass mir eine zwei-Zimmer-Wohnung zusteht.

    Ursprünglich für eine Wohnung mit über 10qm für das Wohnzimmer, und über 10qm für das Schlafzimmer.


    Das Ganze ist der absolute Wahnsinn und man muss schon echt hier Profi werden, um den Durchblick zu behalten.

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