KfZ Hilfe bei voller Erwerbsminderungsrente

Hallo, :)


als ich 2017 noch im Arbeitsleben aktiv war wurde mir von der Agentur für Arbeit ein PKW mit behindertengerechten Einbauten finanziert.


Nun habe beziehe ich seit 02/22 eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Wegen dieser Rente ist ja nun die Agentur für Arbeit nicht mehr zuständig. Wer ist denn aber nun zuständig, wenn Einbauten repariert, ersetzt oder gar ein neues KfZ angeschafft werden muss. Bei der DRV habe ich gelesen, dass die Übernahme der Kosten zur Voraussetzung hat, dass man Arbeit haben muss....


Bis jetzt funktioniert alles einwandfrei beim Auto. Ich will im Ernstfall aber nicht erst anfangen müssen den Zuständigen zu suchen.


Vielen lieben Dank im Voraus!

Beste Antwort

  • Fiene
    Fiene
    Antwort ✓

    Hallo ihr Lieben,


    ich hatte nun die Beratung mit der DRV.


    Laut der Beraterin ist in meinem Fall (volle Erwerbsminderung, keine Beschäftigung) das Grundsicherungsamt zuständig. Das ist eine so genannte Untergruppe vom Sozialamt.


    Dort kann man einen formlosen Antrag stellen, auf Übernahme einmaliger Kosten mit der Begründung, dass der PKW dringend notwendig ist um uneingeschränkt am Leben teilnehmen zu können (Arztbesuche...). Kostenvoranschläge sollte man eventuell schon mitschicken....


    ACHTUNG bitte KEINE Aufträge vor der Kostenzusage auslösen, sonst passiert es, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.


    Sobald man einer Beschäftigung (Minijob) nachgeht, ist die DRV der Kostenträger für eventuelle Reparaturen der Sondereinbauten des PKW wieder zuständig.


    Für mehr Informationen wendet euch bitte an die Beratungsstelle der DRV. Ich hatte eine sehr nette und hilfsbereite Beraterin.


    Liebe Grüße

Antworten

  • @Fiene Guten Morgen Fiene,

    willkommen in unserer Community. Toll, dass du deine Frage hier stellst. Die Antworten interessieren sicher viele Mitglieder.

    Hast du bereits gesehen, dass wir auf unserer Webseite verschiedene Fachartikel rund um das Thema KFZ Hilfe haben wie beispielsweise den hier, oder den?

     

    Daneben findest du auf der Internetseite von betanet ebenfalls interessante Infos zum Thema Leistungen zur Mobilität. Außerdem könntest du dich bei der Fachstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratung beraten lassen.

     

    Viel Spaß beim weiteren Fahren und einen produktiven Austausch wünscht

    Annemarie

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    Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren

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    Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів

  • @Annemarie_EnableMe

    Hallo liebe Annemarie, vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung.


    Da ich keine konkrete Antwort zu meiner Frage finden kann, habe ich nun mit der DRV in den kommenden Tagen einen Video Termin vereinbart, um diese Problematik besprechen zukönnen.


    Liebe Grüße :)

  • @Fiene ich wünsche viel glück, dass die drv dir KONKRET helfen kann.

    mit texten, die mit deiner frage nichts zu tun haben kannst du ja kaum etwas anfangen. leider arbeiten die moderatoren oft auch mit s.g. "textbausteinen".


    vg jenner

  • Ist die Rente die einzige Leistung, die du bekommst, oder bekommst du noch ergänzend "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" durch das Sozialamt? Diese Ergänzung bekommt man, wenn die Rente alleine unter dem Existenzminimum ist. Wenn Du ergänzend diese Leistung vom Sozialamt bekommst, dann wäre das Sozialamt AUF JEDEN FALL zuständig.


    Wenn du keine "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" bekommst, sondern nur die Rente aus Berlin, dann würde ich trotzdem die Rentenversicherung anschreiben, WENN du auf dein Auto dringend angewiesen bist für deine Lebensführung. Wenn z.B. Einkaufen oder Arztbesuche ohne Auto kaum oder gar nicht möglich wären, dann steht dir u.U. doch eine Förderung bei Reparaturen zu, auch wenn du nicht mehr berufstätig bist.


    Ich würde mich in dem Fall dann trotzdem an die Rentenversicherung wenden.

    OBACHT: bei Anfrage um Unterstützung NIE in Vorleistung treten, erst einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt einholen, dann Unterstützung beantragen.


    Wenn die RV ablehnt, könntest du ggf. beim Sozialamt eine Unterstützunge beantragen.


    Das sind meine Gedanken dazu.


    Da dein Auto aber für dich wohl erheblich wichtig ist, würde ich sagen, mache einen Termin bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, um diese Frage sicher abzuklären! Besonders, wenn man von Ämtern eine Ablehnung bekommt, kann man sich oft nur mit Hilfe wehren.


    Gruß

  • Hallo @Sonderanfertigung,


    neben der Rente beziehe ich noch Wohngeld. Das Jobcenter und Sozialamt haben mich beide abgelehnt, da ich lt. dem Jobcenter ja immerhin "max. 3h täglich arbeiten kann und somit solle ich mich ans Sozialamt wenden." Das Sozialamt schickt mich aber wieder zurück zum Jobcenter...


    Mein Anwalt hat mir geraten erst einmal einen Antrag auf Teilhabe zu stellen, das habe ich jetzt bei der DRV "berufliche Reha" getan, mal sehen was bei raus kommt, da ich auch wieder aus der Rente raus möchte.....

    Denn durch die Rente hat mir die nette DRV nämlich alle möglichen Türen bei der Unterstützung zur Jobsuche von der Agentur für Arbeit zugeknallt....


    Aber um, das alles genau zu erklären was ich bis jetzt erlebt habe, würde das hier komplett den Rahmen sprengen. 🤣


    Ich warte erst einmal den Video Termin mit der DRV ab. Die müssen wir ja auch irgendwas dazu sagen können.


    Liebe Grüße