Hilflosenentschädigung

Meine Tochter 19J. bezieht eine Rente und HE, sie ist auf Unterstützung angewiesen. Ich mache das . Nun meine Frage die HE ist immer auf das Konto meiner Tochter gegangen. Kann ich jetzt einfach einen Betrag der letzten Jahre auf mein Konto überweisen ohne das es Probleme gibt von den Steuerbehörden ? Lieben Dank für euer Feedback

Kommentare

  • Liebe @Smiley27


    Die Steuerbehörde ist eine Sache. Dazu weiss ich nichts. Etwas anderes ist, dass deine Tochter mit 19 volljährig ist, selber über ihr Geld entscheiden darf und vermutlich einen Beistand hat. Also einfach gegen den Willen der Tochter (oder wurde das so abgesprochen) ihr Geld auf dein Konto zu überweisen, ist nicht besonders klug. Kläre das doch mit dem entsprechenden Beistand zusammen mit deiner Tochter.


    Lieben Gruss

    Priska

    Dipl. Naturheilpraktikerin TEN und Neurofeedback-Therapeutin


    Naturpraxis Hitz - Heilkunde | Neurofeedback | Biofeedback

    Flühstrasse 5, 5415 Rieden AG, www.naturpraxis-hitz.ch

    • EMR Zulassung: Von Krankenkassen anerkannt
  • Hallo Smiley27


    Ich sehe das ähnlich wie Priska. Es kommt ganz auf die Situation an: hat deine Tochter eine Beistandschaft und wenn ja, ist das eine amtliche Person oder hast du als Mutter die Beistandschaft? Wenn deine Tochter keine Beistandschaft hat, müsste sie selbst das Einverständnis dazu geben, dass du rückwirkend einen Betrag bekommst. Wenn du selbst die Beistandschaft führst, dann kannst du dir unter Umständen einen Betrag auf dein Konto überweisen. Du müsstest ausrechnen, wie hoch die HE jeweils war und ob davon noch etwas für andere Auslagen wie z.B. nicht gedeckte Hilfsmittel oder den Lebensbedarf gebraucht wurde, das müsstest du dann abziehen. Hast du die ganze Hilfe alleine geleistet oder gibt es noch andere Personen, die Anspruch auf die HE haben könnten? Auf jeden Fall müsstest du es genau dokumentieren, wie du auf den Betrag kommst und das bei der Überweisung deklarieren. Falls deine Tochter eine Beistandschaft hat, muss man das bei der periodischen Berichterstattung erwähnen, dass die HE rückwirkend an dich ausbezahlt wurde.

    Wegen der Steuern ist es so, dass die Hilflosenentschädigung grundsätzlich steuerfrei ist. Du musst es dennoch angeben, wenn du als Mutter eine HE deiner Tochter erhältst. Empfehlenswert ist es sicher, vorgängig das Gespräch mit dem Steueramt zu suchen, weil es gibt hier durchaus grosse Unterschiede je nach Gemeinde. Ich kann dir hier leider keine genaue Auskunft geben, wie es das Steueramt deiner Gemeinde handhabt.


    Liebe Grüsse

    Pamela