Pflege - Pauschbetrag ab Pflegegrad 2

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Ich hätte eine Frage zum Thema „Pflege-Pauschbetrag“ und würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.

Für mich, der seine Steuererklärung immer selber macht, gibt es ja für das Steuerjahr 2021 einige positive Neuigkeiten.

Ich habe einen GdB 100, das MZ G + B und den Pflegegrad 2.

Ab dem Steuerjahr 2021 können ja auch Mitmenschen mit dem Pfegegrad 2 den Pflege-Pauschbetrag (600€) an- bzw. absetzen.

Was heißt das für mich?

Kann ICH, der Behinderte, diesen Pflege-Pauschbetrag ansetzen???

Oder ist das ein Pauschbetrag für jemanden, der jemanden pflegt ???


Sorry…aber das ist mir noch nicht ganz verständlich.

Deshalb wäre ich für etwas „Hilfe“ sehr dankbar.


LG

Antworten

  • [Gelöschter Benutzer]
    [Gelöschter Benutzer] de ✭✭✭✭✭
    bearbeitet 13. Jan 2022, 10:37
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    @schlag hinsichtlich deiner Küche hattest du doch Kontakt zu einer Beraterin beim Finanzamt.

    An deiner Stelle würde ich dort mal nachfragen.


    M.E. bekommt den Pauschbetrag die pflegende Person.


    VG


    PS. Diesen Text hatte ich mir vor einiger Zeit aus dem Netz abgespeichert:


    Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Dieser ist leider nicht übermäßig hoch, aber immer noch besser als nichts. Und um diese Steuervergünstigung zu erhalten, ist außerdem nur ein minimaler Mehraufwand bei der Einkommensteuererklärung nötig.

  • schlag
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    Vielen Dank für die Unterstützung.