Parkerleichterung oranger Ausweis

Wer hat einen orangenen Ausweis für die Parkerleichterung nur mit dem Merkzeichen G als sog atypischen Fall

gruß

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  • [Gelöschter Benutzer]
    [Gelöschter Benutzer] de ✭✭✭✭✭
    bearbeitet 9. Okt 2021, 07:49
  • Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

    P. S. always look on the bright Side of Life! 😍

  • Nein, weil es "info" dort bereits um diesen Parkausweis ging.

    LG und schönes Wochenende

  • hatte ich nicht mitbekommen, sorry

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

    P. S. always look on the bright Side of Life! 😍

  • kucks du mal hier : VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 Da ist.. bzw-soll geregelt sein welche Personengeruppe Anspruch auf den Orangen Parkausweis hat. Gehört man dazu bekommt man ihm.. wenn nich... nich.

    Der einfachheit halber den § mittels Suchmaschine suchen, und auf der HP über die Textsuche des Browseres die eigene als Grund vermutete Behinderung suchen... und mit eigenen Arztberichten vergleichen.

    :-) Helmut

  • Hallo Helmut,

    den § 46 kenn ich ja,

    da steht unter der Nr. 137 immer G und B , ich hatte bisher seit 2007 den orangenen immer wieder verlängert bekommen o h n e das B wegen innerer Leiden,

    , bis Ende des Jahres 2021 nun, als sog. atypischen Fall d.h. vergleichsweise mit ähnlichen Konstellationen und einen erweiterten Ermessenspielraum der Verkehrsbehörden.

    jetzt plötzlich weigert man sich strikt, weil das B immer noch fehlt, nochmals zu verlängern

    und reitet auf dem B rum penetrant ... geht auch nicht auf Argumente diesbezüglich ein.

    manche Bundesländer verzichten schon länger auf das B weil das, wenn man n G hat (hier seit 23 Jahren ), ja fürs parken überhaupt nicht relevant ist.

    ich hab auch keine Lust auf zähe lange Verfahren hierfür,

    n B beantragen ist auch n zähes Unterfangen da trifft man auf unwillige und schlecht gelaunte (Haus) Ärzte usw.

    hier in Nds. ist man so Behinderten unemphatisch und als Antwort habe ich bekommen, dass sie von der Behörde ganz gespannt auf meinen Widerspruch und Gerichtsverfahren warten, so einen Fall hätte man noch nicht so in der Form gehabt..

    , das muss man sich erstmal runtergehen lassen .

    frdl. Gruß

  • Wenn die Behörde von sich aus sagt, das sie so einen Fall noch nicht hatte, und auf deinen Wiederspruch warten, solltest du denen de Gefallen tun.

    Egal ob keine Lust auf langes Verfahren : ohne gehts nicht weiter. Da ein Widerspruch nur ein kurzes Schreiben und Kopien von den Arztberichten ist, und ein Klage ... bis auf den Umstand das da Klage und nicht Widerspruch steht, und die Anschrift anders ist, gleich ausfallen kann, hast du maximal 2 Std. damit zu tun,.... egal wie lange es sich hinzieht... denn ohne das es sich zieht... geht´s nich weiter.

    Ich bekam mein G auch erst, nachdem ich die gleicheen Unterlagen die ich mit dem Antrag und dem Widerspruch eingereicht hatte, mit der Klage auch ans Gericht geschickt hatte.... und schwups, las die Behörde u. deren Gutachter da was gaaanz anderes als sie beim ersten lesen da Verstanden hatten. Mit dem B läuft das wohl genauso.

    :-) Helmut

  • Hallo Helmut,

    das G hatte ich vor ca. 23 Jahren gleich beim 1. Antrag mit erhalten,(mittlerweile Ausweis auf Dauer.) ( 80 %)

    seitdem mich auch weiter nicht gekümmert um weitere Merkmale,

    werde es mal ohne Widerspruch versuchen, sondern jede Woche neu beantragen,

    mal sehen , was dann bei rauskommt. die müssen dann immer wieder n Bescheid erteilen, egal wie...

    (und auch das B beantragen ohne denen erstmal was davon zu berichten...)

    die kriegen von mir dann so richtig auf diese Art Arbeit und bei jedem Antrag ne andere Begründung im Rahmen der erweiterten Ermessensentscheidung.

    (bin Verwalt.Fachmann gewesen bis zur Pensionierung.)

    Gruß aus Nds.

  • Hallo aus Nds.. ;-)

    dann stell dir mal vor, das andere das auch so machen. Der wesentliche Efeckt wird neben dem steigenden Altpapierberg und co. sein, das die Bearbeitungszeit immer länger wird.... und sich am Verhalten der Behörde nix weiter ändert. Daher macht so ein vorgehen wenig Sinn. Es sei denn, das du per Zufall mal eine Tragfähigere Begründung für einen neuen Antrag findest, als du vorher im Antrag genannt hat. Da kann aber dann die Behörde nich für. Wenn du in der Angelegenheit was schreiben willst, schreib einen Widerspruch... und wenn der abgelehnt wird eine Klage. Das solltest du als Verwaltungsfachman hin bekommen.... und so sicher mehr Sachkenntnis zeigen, als wenn du immer nur.... wie ein quängeldes Kindergartenkind... ;-) den gleichen Antrag stellst.

    :-) Helmut

  • Hallo Helmut,

    im Grunde hast du schon recht, solche Maßnahmen gehen wohl dort unter mit lapidaren Antworten derer , wo man dann auch nichts anfangen kann und die Zeit geht dabei auch ins Land,

    zuerst werde ich mal schriftlich einfach nen Antrag auf Verlängerung stellen und dann abwarten , welche Ablehnungsgründe dort beschrieben werden. Mündlich vorweg war man ja schon total ablehnend.

    danach werde ich die Sache dann wohl nem Fachanwalt übergeben müssen, da ich echt auf ner Parkerei nahe den Ärzten angewiesen bin. hierfür hab ich ja auch ne Versicherung .

    Man ist echt tagelang geschockt, mit welcher Kälte man bei dieser Behörde abgekanzelt wird.

    (Manchmal haben die aber auch bei immer wieder Eingaben den Rachen voll und bewilligen, hab ich selbst auch mal hin und wieder erlebt).

    Gruß

  • @Gustav Hallo Gustav,

    Hallo liebe Forenuser*innen,

    zu dieser Frage gibt es bereits interessante Infos in einem anderen früheren Thread.

    Der besseren Übersichtlichkeit halber, könnt ihr einfach in diesem Thread weiter posten.

    Außerdem haben wir auf unserer Webseite einen interessanten Artikel zum Thema Behindertenparkplatz in dem auch die orange Parkkarte beinhaltet ist.

    Viel Spaß beim lesen und mitdiskutieren.

    Viele Grüße

    Annemarie

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  • @Annemarie_EnableMe wieso "Hallo Gustav"? Ich bin informiert.

    VG