Kann das Versorgungsamt meinen Sohn zwingen zu einem Gutachter Ihrer Wahl zu gehen?

Mein Sohn ist Asperger Autist und wir haben mittlerweile 2 Runden bis kurz vors Gericht mit dem Versorgungsamt hinter uns. Es ist immer das gleiche Spiel. Kein Artzbericht, auch nicht vom LWL wird anerkannt. Jetzt sollen wir zu einem Gutachter, mit dem das Versorgungsamt Dortmund zusammenarbeitet. Wir hätten einen Arzt mit den gleichen Voraussetzungen direkt hier vor Ort, der auch hier mit den Ämtern arbeitet, aber der würde nicht anerkannt. Er wäre kein Vertragsarzt. Es gilt doch freie Arztwahl. Wer hat eine Antwort?

Antworten

  • @Kuei Hallo Kuei,

    willkommen in unserer Community. Schön, dass du dabei bist.

    Zu deiner Frage

    Wir haben auf unserer Webseite interessante Artikel zum Thema Autismus, wie beispielsweise diesen hier.

     

    https://www.enableme.de/de/behinderungen/autismus-die-andere-wahrnehmung-der-welt-1173

     

    Der folgende Artikel bietet Infos zum Versorgungsamt und zu Gutachtern.

    https://drweiglundpartner.de/versorgungsamt/?cn-reloaded=1

     

    Und hier findest du weitere Suchergebnisse mit Literaturhinweisen.

    https://www.rehadat.de/suche/?q=Gutachter+Versorgungsamt+

     

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

    Viel Spaß beim Austausch mit unseren anderen Usern.

     

    Viele Grüße

    Annemarie

    A collective EnableMe profile for former moderators' posts

    Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren

    Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs

    Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів

  • Danke für die Links. Leider klärt dies meine Frage nicht.Kann uns das Amt einen Gutachter vorschreiben oder können wir uns den selber aussuchen? Gibt es eine Liste der Gutachter bei den Versorgungsämtern?

    Liebe Grüße, Kuei

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 14. Sep 2021, 13:01

    ist erledigt

  • Hallo an alle!:)

    Ich bin Lehrerin:

    Ja, von bzw. in der Schule hatte ich immer wieder davon gehört, dass das leider geht!:(


    LG

  • Wenn jemand etwas vom Versorgungsamt will, sollte er das tun, was das Versorgungsamt will.

    Ein kleines Rollenspiel : Stellt euch vor das jemand euch was gutes tun will, ihr dafür aber ein kleines Opfer bringen sollt. Wenn ihr Fragen habt schickt man euch einem einem vom "Wohltäter" bestimmten Berater. Nun fragt euch... wo würdet ihr hin gehen... zu dem Berater der verlangt wird, oder eher einem dem ihr aus Erfahrung vertrauen könnt ?

    Genauso ist das mit dem Versorgungsamt. Gefällt einem nicht was der Gutachter festgestellt hat, und das Versorgungsamt daraufhin entscheidet, gehts weiter zur nächsten Instanz. Das ist ein völlig normales vorgehen.


    :-) Helmut