Nachteilsausgleiche und barrierefreie Lehrmittel in der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten

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Hallo zusammen,

ich benötige einmal euren Rat. Nach längerer Krankheit möchte ich nun meine Ausbildung zum Verwaltungsangestellten bei meiner Heimatstadt wieder aufnehmen. Ich habe eine beinbetonte Tetraspastik und das von Geburt an. Bei mir eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt und ich arbeite in Teilzeit. Nun stehe ich vor folgendem Problem: In den Lehrgängen und der Berufsschule arbeiten wir viel mit Gesetzen. Diese Gesetze sind in den sog. DVP Bänden (siehe Bild) untergebracht mit denen wir im Unterricht natürlich auch arbeiten. Die Handhabung fällt mir im Unterricht schwer, da die Seiten unglaublich dünn sind und ich aufgrund der Spastik feinmotorische Probleme habe. Dazu kommt, dass die Gesetze ca. 7.000 Seiten umfassen und deshalb entsprechend schwer sind. Ich benötige jedes Mal Hilfe um die Ordner vom Betrieb nach Hause und von zu Hause in die Berufsschule zu schaffen.

Das weitaus größere Problem ist, dass sich Gesetze ja ändern. Wir Azubis haben die Pflicht, diese Gesetze aktuell zu halten. Wir bekommen die Seiten die sich geändert haben ausgehändigt. Dann müssen erst ein Großteil der Seiten aus dem Ordner entfernt werden um die entsprechenden neuen Seiten an den richtigen Stellen wieder ein zu fügen. Danach müssen dann die Seiten die sich nicht geändert haben auch wieder an die richtige Stelle gehftet werden. Dieser Vorgang wiederholt sich immer und immer wieder bis zum Ende der Ausbildung. Der Vorgang ist für mich aufgrund meiner Spastik äußerst kräftezährend und ermüdend. Wenn ich mit den Händen etrwas mache, schießt automatisch auch die Spastik in die Beine.

Nun gäbe es die Möglichkeit eine ebook Variante der Gesetze im Unterricht zu benutzen, jedoch ist dieses ebook für die entsprechenden Prüfungen von der zuständigen Kammer NICHT zugelassen. Das heißt ich muss die Ordner um sie für die Prüfung aktuell zu halten, doch regelmäßig bearbeiten und aus sicht meiner Ausbilderin, macht es keinen Sinn das ebook zu verwenden, weil man dann mit der Handhabung der Ordner in der Prüfung nicht vertraut ist.

Ich fühle mich dadurch dass ich die ebook Variante nicht werwenden darf extrem benachteiligt. Mein Arbeitgeber hat nun bei der Kammer angefragt ob eine Sonderregelung für mich möglich ist.

Gibt es eine Rechtsgrundlage, mit der ich argumentieren kann, falls die Kammer sich quer stellt und mir das ebook nicht gestattet? Wie würdet ihr argumentieren?

Es geht mir auch grundsätzlich darum, dass bei einer Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung ja besonders viel wert auf Inklusion und barrierefreies Lernen gelegt werden sollte. Der Staat / Die Kommune hat ja eine Vorbildfunktion.

Viele Grüße

Antworten

  • waldi26
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    Gerade zu Corona-Zeiten wird ja Digitalisierung und Online-lernen groß geschrieben. Dein Thema passt herrlich dazu. Mein Stichwort würde 'Nachteilsausgleich' lauten. Dazu gibt es in jedem Bundesland oft schon hilfreiche Verwaltungsvorschriften und auch Lösungen.

    Viel Erfolg wünscht waldi