Schwerbehindertenausweis

MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
bearbeitet 8. Apr 2021, 00:16 in Kognitive Behinderungen
Ich bräuchte mal euer Rat.
Mein 20 jähr. Sohn ist letztes Jahr in ein heilpädagogisches Wohnheim weit weg von mir eingezogen. Es war schwierig, überhaupt was zu finden, was ihm gerecht wurde.Er hat einen gesetz.Betreuer. Er hatte bis letztes Jahr GdB 70 und Merkzeichen G und B.
Es liegt ein Intelligenzminderung vor. Braucht Hilfe im tägl.Leben. Also auch nicht selbst versorgen. Der Schwerbehindertenausweis wurde letztes Jahr im Herbst verlängert. Durch Zufall habe ich erfahren, dass er jetzt nur noch GdB 50 und keine Merkzeichen mehr hat, obwohl sich an seinem Zustand nichts verändert hat.
Das Heim sagt, sie haben keine Begutachtung, noch eine Beantragung auf eine Schwerbehindertenminderung angeornet. Nehme an, dass der gesetzl. Betreuer da einen Fehler bei der Beantragung auf Verlängerung gemacht hat.
Habe das bei ihm schriftlich reklamiert und um Stellunnahme gebeten..Seit Tagen warte ich auf Feedback..
Ist es üblich ohne psycholog.oder mezinisches Gutachten der GdB herunterzustufen, oder die Merkzeichen einfach im Schwerbehindertenausweis zu streichen?
Kann ich als Vater ohne gesetzliche Bindung zu meinem Sohn überhaupt fordern, dass die Verlängerung ohne Änderung übernommen wird.

Antworten

  • Hallo Sunny 1958,

    zunächst möchte ich dir mitteilen, dass du selbstverständlich als Bevollmächtigter die rechtlichen Interessen in der Schwerbehindertenangelegenehit deines Sohnes wahrnehmen kannst. Rechtsgrundlage ist hierfür der § 13 Abs. 1 SGB X.

    Eine hinreichende Antwort auf deine Frage kann jedoch ohne ergänzende Informationen zu den bisher stattgefundenen Handlungen seitens der zuständigen Behörde nicht gegeben werden.

    Nach meiner Beurteilung wurde offensichtlch die Schwerbehindertenangelegenheit deines Sohnes nach Vollendung des 18. Lebensjahres von Amts wegen überprüft. Diese führte offensichtlich zu dem Ergebnis, dass nur noch ein GdB von 50 ohne Merkzeichen festgestellt werden kann. Hierüber muss jedoch ein Änderungsbescheid vorliegen. Zudem muss vor der Bescheiderteilung ein Anhörungsverfahren stattgefunden haben.

    Es stellt sich somit die Frage, hat überhaupt eine Nachprüfung stattgefunden und wenn ja, unter welchem Datum erging der Bescheid mit GdB 50 ohne Merkzeichen ?

    Wurde im vergangenem Herbst tatsächlich der Ausweis mit GdB 70 und den Merkzeichen „G“ und „B“ verlängert bzw. neu ausgestellt und wenn ja, wann ?
    Welche Gültigkeit hat dieser jetzt ?
    Oder ist dein Sohn bereits im Besitz eines Ausweises mit einem GdB 50 ohne Merkzeichen ?

    Wenn du hierzu noch ergänzende Angaben machen kannst, dann äußere ich mich dazu gern noch einmal.

    Freundliche Grüße

    Haltom

  • Hallo Haltom,
    da ich nicht mit dem Forum umziehen werde, möchte ich mich gerne an dieser Stelle für deine informativen, fundierten und sachlichen Postings bedanken.
    Es war mir immer eine Freude, sie zu lesen.
    Da es zunehmend als Selbstverständlichkeit genommen wird, dass Menschen wie du sich die Mühe machen und die Zeit nehmen, ausführliche und hilfreiche Antworten zu formulieren, ohne auch nur ein "Dankeschön" zu bekommen, erlaube ich mir, nun auf deine letzten Einträge zu reagieren.
    Danke und alles Gute!
    WCFJ
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