Versclimmerungsantrag

Hallo,und einen noch schönen Tag,ich beabsichtige nicht auf höchstem Niveau zu jammern,sondern erbitte eine sachliche Antwort auf meine im folgenden Text indirekt gestellte Situation und Frage;ich bin ehrlich gesagt :sehr gut versorgt und verfüge über einen GdB von70% aufgrund meines Apoplex in 2019.Leider kam durch Sturz ein Oberschenkelhalsbruch hinzu was meine Gehfähigkeit ohne Physiotherapeutische Hilfe mit Unterarmstützen (Krücken) gegen null setzt.Ich wohne zwar in einer Erdgeschoßwohnung mit einigen Treppenstufen im Hausflur würde und gerne eine Barrierefreie Wohnung mit Fahrstuhl bis zu den Kellerräumen beziehen,unter der notwendigen Prämisse: außergewöhnlich Gehbehindert .Der Anbieter dieser Wohnmöglichkeit ist die öffentliche Hand welche nur Knallharte Fakten und amtliche Eintragungen akzeptieren-korrekt.Muss ich für einen Verschlimmerungsantrag -nicht GdB-(sondern Kürzel:aG ) einen Krankenhausbericht dem Versorgungsamt mit beilegen?

Antworten

  • hallo, wenn du den krankenhausbericht zuhause hast solltest du ihn dem antrag beifügen.
    das amt besorgt sich zwar selbst alle arzt- und klinikberichte - doch schaden kann es nicht.
  • liebehilfe hat geschrieben:
    Hallo,und einen noch schönen Tag,ich beabsichtige nicht auf höchstem Niveau zu jammern,sondern erbitte eine sachliche Antwort auf meine im folgenden Text indirekt gestellte Situation und Frage;ich bin ehrlich gesagt :sehr gut versorgt und verfüge über einen GdB von70% aufgrund meines Apoplex in 2019.Leider kam durch Sturz ein Oberschenkelhalsbruch hinzu was meine Gehfähigkeit ohne Physiotherapeutische Hilfe mit Unterarmstützen (Krücken) gegen null setzt.Ich wohne zwar in einer Erdgeschoßwohnung mit einigen Treppenstufen im Hausflur würde und gerne eine Barrierefreie Wohnung mit Fahrstuhl bis zu den Kellerräumen beziehen,unter der notwendigen Prämisse: außergewöhnlich Gehbehindert .Der Anbieter dieser Wohnmöglichkeit ist die öffentliche Hand welche nur Knallharte Fakten und amtliche Eintragungen akzeptieren-korrekt.Muss ich für einen Verschlimmerungsantrag -nicht GdB-(sondern Kürzel:aG ) einen Krankenhausbericht dem Versorgungsamt mit beilegen?


    Du solltest nicht nur den Krankenhausbericht, sondern alle aktuellen Berichte von allen behandelnden Ärzte, die im Änderungsantrag ohnehin genannt werden sollten, mit einreichen. Nach den Erfahrungen die ich gemacht habe, solltest du in einem Begleitschreiben die Arztberichte... von welchem Arzt, von welchem Datum, aus wieviel Seiten, auflisten. So werden die Berichte wohlmöglich schon ernst genommen, bevor sie später zusammen mit der Klage an das Sozialgericht schickt werden, dann plötzlich von neu vorgelegten Arztberichten berichtet wird, in denen was ganz anderes steht, als in den selben die man mit dem Antrag zusammen eingereicht hat.

    😀 Helmut
  • hallo, ich würde zunächst einmal davon ausgehen daß es nicht so weit kommen wird daß es zu einer klage kommen muss.
    viel erfolg 😉
  • Hallo,

    ich hab mich mit dem Versorgungsamt vor kurzem auch deswegen auseinander setzen müßen.Hatte 100%GdB mit Merkzeichen "G"
    Meine Hemiparese des linken Bein incl. Fuß hat sich 2 Jahre nach dem Schlaganfall deutlich verschlechtert.
    Neurologe hat mir aufgrund dessen auch einen Rollstuhl verordnet.
    Die Verschlechterung wurde von div. Ärzten dokumentiert.
    Da Versorgungsamt hat meinen ersten Antrag auf Merkzeichen "aG" abgelehnt, mir aber Merkzeichen "B" zugeteilt.
    Ich habe dann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.
    Mit der Begründung:
    "Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können."
    Und habe denen im Widerspruch angeboten,daß ich bereit sei, mich von den zuständigen Ärzten des medizinischen Dienst untersuchen zu lassen.

    Und man glaubt es kaum: 2 Wochen später hatte ich den neuen Bescheid mit Merkzeichen "aG"

    Komisch

    Also, hartnäckig bleiben.