Gibt es eine Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers zu meiner Behinderung

Hallo Community,

ich wurde am 30.01.2020 fristlos von meinem Arbeitgeber gekündigt. Am 02.01.2020 habe ich einen Gleichstellungsantrag (GdB 40) gestellt, der kürzlich positiv bestätigt wurde. Aktuell läuft meine Kündigungsschutzklage auf Wiedereinstellung.

Jetzt habe ich von einem "ehemaligen" Mitarbeiter erfahren, dass mein "Arbeitgeber" der gesamten Belegschaft eine Ankündigung gemacht hat:

"Herr xxx (ich) müssen wir aufgrund seiner Behinderung, die er rückwirkenend erwirkt hat wieder einstellen. Er wird hier am 16.03.2020 wieder erscheinen und seine Tätigkeiten aufnehmen..."

Darf mein Arbeitgeber die Information meiner Behinderung "weitertratschen"? Ich möchte, dass er diese Informationen nicht weitergibt, weil ich dadurch Nachteile befürchte.

Lieben Gruß André

Antworten

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  • Hallo Jenner,

    vielen Dank für die Info. Wo erreiche ich so einen Behindertenbeauftragten?

    Dank
    André
  • Hallo asegler,

    ich fürchte, das es dabei sehr darauf ankommt, wie sich deine Behinderung auf deine Arbeitskollegen auswirken kann. Mach mal ein Rollenspiel, und stell dir vor, das du während der Arbeit einen Unfall hast, weil ein Kollege aufgrund seiner geheim gehaltenen Behinderung etwas nicht konnte. Dann ist wohlmöglich die FRage, warum man dir nicht gesagt hat was das los ist, weil du dann anders gehandelt hättest. So betrachtet ist so eine Verschwiegenheit eher schädlich als nützlich. Anders gesagt... Was man zu seiner eigenen Sicherheit selber gern von anderen weis, sollte man anderen von sich selbst nicht vorenthalten.

    😀 Helmut
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  • Helmut60 hat geschrieben:
    ich fürchte, das es dabei sehr darauf ankommt, wie sich deine Behinderung auf deine Arbeitskollegen auswirken kann. Mach mal ein Rollenspiel, und stell dir vor, das du während der Arbeit einen Unfall hast, weil ein Kollege aufgrund seiner geheim gehaltenen Behinderung etwas nicht konnte. Dann ist wohlmöglich die FRage, warum man dir nicht gesagt hat was das los ist, weil du dann anders gehandelt hättest. So betrachtet ist so eine Verschwiegenheit eher schädlich als nützlich. Anders gesagt... Was man zu seiner eigenen Sicherheit selber gern von anderen weis, sollte man anderen von sich selbst nicht vorenthalten.

    @helmut
    du magst vll. recht haben mit deinem betrag. dennoch wäre der arbeitgeber zur verschwiegenheit verpflichtet gewesen. was man selbst über seine behinderung preis gibt liegt in der eigenenen entscheidung.
  • @ k.obus : Soweit ich gelesen hab geht´s hier um die Zukunft, und nicht darum das da schon wer getratscht hat. Der Arbeitgerber mag einerseits "nichts" sagen dürfen. Dennoch hat er den anderen Arbeitnehmern gegenüber eine Sorgfaltspflicht. Ich möchte nicht in seiner so einer Arbeitgeber, oder eines so verschwiegenen Behinderten stecken, wenn es zu einem Unfall von Kollegen kommt, weil die Kollegen nix von der Behinderung wußten. Noch weis hier keiner um was für eine Art Behinderung es geht. Hier geht es nur nur die GdB Prozente. Was anderes sollte der AG aus dem Behindertenausweis sowieso nicht sehen.

    😀 Helmut
  • Hallo ihr Lieben,

    vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen.

    Kurz zu mir:
    Ich bin 47 Jahre alt. Mein GdB40 ist begründet durch eine neue Hüfte, Osterporose und einer Morbus Cushing-Erkrankung. Alle diese Geschichten habe ich gut im Griff. Ich habe momentan keine Beschwerden oder Einschränkungen. Auswirkungen auf meine Arbeitskollegen oder den Arbeitgeber gibt es nicht. Die Gleichstellung habe ich beantragt, um mich und meine Familie präventiv abzusichern.

    zu meiner aktuellen Situation:
    Mir geht es jetzt in erster Linie darum, dass mein Arbeitgeber hier mit "meiner" Angelegenheit hausieren geht. Dies finde ich nicht in Ordnung. Ich sehe hierfür keinen Grund. Es muss niemand vor mir geschützt werden.

    @Helmut Ich bin bei dem Rollenspiel voll bei dir. Für dein beschriebenes Fallbeispiel würde ich es genauso sehen. Trifft aber in meinem Fall nicht zu.

    @Jenner Vielen Dank für die Info (hätte ich auch selbst drauf kommen können). Ich habe den Verein (http://www.lbbp.nrw.de) angeschrieben ...

    Viele Grüße
    André
  • Hallo Andre,

    da du nicht geschrieben hast was du beruflich machst... : Eine neue Hüfte... ( hab ich auch recht frisch drin) bedeutet, das man bei gewissen Bewegungsabläufen und auf Treppen vorsichtig sein sollte, und bei Ostoeporose sollte man nicht schwer heben, und Sprünge und co. vermeiden. Das sind alles Dinge, durch die man in vielen Berufen vorsichtig sein sollte. Da das aber auch "ganz normle" Einschränkungen sind, gibt es eigentlich keinen Grund so etwas geheim zu halten. Fällt den Kollegen auf das man irgendwie eingeschränkt ist, und man druckst herum, fangen sie erst recht an zu spekulieren. Um solche Spekulationen und Hänseleinen zu vermeiden sollte man mit "so einfachen Gründen" für den SBA offen umgehen.

    😀 Helmut