Wird die zu hohe Wasserkostennachzahlung vom Sozialamt übernommen wenn ich Zwänge habe?

Hallo liebe Leute,
ich habe seit meinem 13 ten Lebenjahr Waschzwänge und mit 37 Jahren ist es noch schlimmer geworden so schlimm dass Ich öfters an Suizid denke.Meine Frage wäre ich habe eine unangemessene Wohnung es ist 65 qm groß und damals haben wir uns so geeinigt mit dem Sozialamt wo ich Grundsicherungsrente beziehe dass ich diese Wohnung beziehen kann ,weil ich erstens auf die schnelle keine andere Wohnung gefunden habe uns 2 tens dass jemand ab und zu bei mir bleiben muss wegen den Ängsten was ich habe,schön und gut die Sachbearbeiterin meinte dann damals ,Frau XY ich weiß wie das ist mit der Psyche habe selber Bekannte die Psychisch erkrankt sind..In ihrem Fall übernehmen wir die vollen Kosten usw Sie hatte zugestimmt..irgend wann wurde ich plötzlich als Arbeitsfähig erklärt und musste wieder zu Jobcenter ich konnte aber nicht arbeiten,es ging so lange bis ich wieder beim Sozialamt war und Grundsicherungsrente wieder beantragen musste.Hatte dann natürlich eine andere Sachbearbeiterin und Sie meinte zu mir dass ich die unangemessenen Kosten selber tragen muss zb 50 Euro dazu zahlen muss oder ausziehen muss.Ja ich meine das ist doch nicht so rechtens oder mich erst in eine Wohnung zu stecken alles zu übernehmen und dann ins kalte Wasser schmeissen..Naja ich habe wieder zu viel Wasser verbraucht und habe Angst dass ich wieder auf 500 euro Nachzahlung sitzen bleibe was beim Jobcenter der Fall war..Wie ist es denn bei der Grundsicherung ich meine bin ja nicht umsonst dort .,.ich habe heftige Waschzwänge und kann nichts für dass ich viel Wasser verschwende ..ich habe schon 9 Therapien hinter mir mit Klinikaufenthalt sogar 3 Monate.Würde die ,die Wassernachzahlung dann übernehmen auch wenn die Wohnung unangemessen ist?